Kiosk „Palaver“ - Lärmbelästigung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Lärmbelästigung Dem neuen Besitzer des Kiosks wurde für den Gaststättenbetrieb eine Genehmigung erteilt, die lediglich eine Sperrzeit von täglich 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr beinhaltet. Dies hat zur Folge, dass die Schankwirtschaft täglich bis ca. 02:00 Uhr (nachts) geöffnet ist. Für die umliegenden Anwohner ist eine schwierige Situation entstanden, da sich Gäste sehr oft außerhalb aufhalten, lachen und reden. Die Anwohner sind einer größeren Lärmbelästigung ausgesetzt. Schlaf ohne Störung ist nicht mehr möglich. Dazu kommt, dass ein Außenbetrieb bis 24:00 Uhr geplant ist. Dies würde die Lärmbelästigung in diesem reinen Wohngebiet noch einmal erheblich erhöhen.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4421 entstanden aus Vorlage: OF 421/8 vom 20.03.2019
Betreff: Kiosk "Palaver" - Lärmbelästigung Dem neuen Besitzer des Kiosks wurde für den Gaststättenbetrieb eine Genehmigung erteilt, die lediglich eine Sperrzeit von täglich 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr beinhaltet. Dies hat zur Folge, dass die Schankwirtschaft täglich bis ca. 02:00 Uhr (nachts) geöffnet ist. Für die umliegenden Anwohner ist eine schwierige Situation entstanden, da sich Gäste sehr oft außerhalb aufhalten, lachen und reden. Die Anwohner sind einer größeren Lärmbelästigung ausgesetzt. Schlaf ohne Störung ist nicht mehr möglich. Dazu kommt, dass ein Außenbetrieb bis 24:00 Uhr geplant ist. Dies würde die Lärmbelästigung in diesem reinen Wohngebiet noch einmal erheblich erhöhen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass 1. die Genehmigung für einen Außenbetrieb nicht erteilt wird; 2. der Besitzer vonseiten des Ordnungsamtes die Auflage erhält, dass es den Gästen nicht erlaubt ist, sich nach 22:00 Uhr vor dem Kiosk aufzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2019OFOF 421/8Kiosk „Palaver“ - LärmbelästigungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. März 2019Sie sind hierOMOM 4421Kiosk „Palaver“ - LärmbelästigungDirektanregung
- 15. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1282Kiosk "Palaver" - LärmbelästigungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats