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Ort der Begegnung und des Austausches - eine grüne Oase im Schönhof-Viertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Punkt 1) Zusätzliche Beschattungen in Form von zwei zusätzlichen Sonnenschirmen wurden bereits in der weiteren Planung im Spielbereich des Ostparks berücksichtigt. Auf dem Quartiersplatz wird aus Sicht des Magistrates das Aufstellen von Sonnenschirmen für nicht erforderlich angesehen, da die Sitzelemente und Podeste vorwiegend unter den Baumgruppen angeordnet sind. Zu Punkt 2) Der Magistrat entspricht dem Vorschlag des Ortsbeirates im östlichen Parkteil mehr Bäume einzuplanen. Wo diese genau verortet werden und wieviel Bäume zusätzlich möglich sind, ist in der Ausführungsplanung gemeinsam mit dem Landschaftsarchitekturbüro festzulegen. Zu Punkt 3) Aus Sicht des Magistrates sind alle Wege im Park barrierefrei geplant, so dass keine zusätzlichen Aspekte der Barrierefreiheit erforderlich sind. Die Planung wird jedoch auch noch mit den Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt abgestimmt. Zu Punkt 4) Oberflächenwasser im Straßenbereich rund um die Parkanlagen wird über Freispiegelleitungen, die harmonisch in die Parkumgebung angepasst wurden, einem Muldensystem innerhalb der Parkanlage zugeführt. Somit steht das Oberflächenwasser dem muldennahen Parkbereich wieder zur Verfügung. Bei Starkregenereignissen wird mit diesem System (Schwammstadt) die Kanalisation der Stadt Frankfurt sehr stark entlastet und führt nicht sofort zu Überschwemmungen des straßennahen Bereiches. Zu Punkt 5) Der Platz muss sehr viele Bedingungen erfüllen, die eine Befestigung notwendig machen. Es gibt jedoch erstmals keine direkten Abflüsse (wie z.B. Sinkkästen / Rinnen etc...), die direkt an die städtische Kanalisation angeschlossen sind. Vielmehr werden auf dem Platz selbst zwei miteinander kommunizierende Muldensysteme eingebaut, die eine Retention des Oberflächenwassers vornehmen und somit die Hälfte der Bäume auf dem Quartiersplatz mit anfallendem Regenwasser versorgen. Die Mulden selbst werden teilweise mit Sitzgelegenheiten und Pflanzbereichen ausgestattet. Zu Punkt 6) Es darf auf Grund der Verkehrssicherung keine Reduzierung der Wegeflächen geben, die nicht für den Straßenverkehr benötigt werden, da diese Flächen als Gehweg erforderlich sind. Im Bereich des Überganges vom Quartiersplatz in den westlichen Parkteil ist die Aufweitung des Gehweges besonders wichtig, da dort ein hohes Fußgänger:innen- und Radverkehrsaufkommen zu erwarten ist.