Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer
Stellungnahme des Magistrats
An der grundsätzlichen Sach- und Rechtslage hat es keine Veränderung gegeben. Es wird daher auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1867 vom 12.10.2020 verwiesen. Der Südfriedhof befindet sich im Hainer Weg zwischen den Einmündungen Heinrich-Limpert-Weg und Sachsenhäuser Landwehrweg. In diesem Bereich wurden im Jahr 2021 insgesamt 36 Messungen mit über ca. 68 Messstunden durchgeführt. Dabei wurden 8495 Fahrzeuge erfasst und 1419 Fahrzeugführer_innen verwarnt. Ein Absenken der Geschwindigkeitsbegrenzung auf unter 30 km/h war jedoch zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt und wurde auch in keiner Stellungnahme kommuniziert. Gegenstand der Ausführungen war immer das tatsächliche Geschwindigkeitsniveau, welches mit einer Übertretungsquote von 17 % vergleichsweise hoch ist. Es ist zu befürchten, dass mit Entfall der dort parkenden LKW das tatsächliche Geschwindigkeitsniveau sogar noch steigt, was insbesondere im Hinblick auf den Schulweg, der an der Friedhofsmauer entlanggeht, zu verhindern ist. Auch ist zu befürchten, dass mit Entfall der LKW-Parkplätze diese in den umliegenden Wohngebieten abgestellt werden. Im Übrigen wird auf die Stellungnahmen 1238/2019 und 6186/20 des Magistrats verwiesen. Bezüglich der geforderten Parkscheibenregelung wird auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1728 vom 03.09.2018 verwiesen. Hier gilt noch anzumerken, dass Kontrollen einer Parkanordnung mittels Parkscheibe für zwei Stunden mit einem hohen Aufwand verbunden sind und daher bei begrenztem Personalkontingent nur sporadisch erfolgen könnten. In Ermangelung einer ausreichenden Kontrollintensität wird dies weder für sinnvoll, noch für zielführend erachtet. Eine gemeinsame Ortsbegehung wird als nicht notwendig erachtet. Die Örtlichkeit ist hinreichend bekannt und Argumente wurden ausreichend ausgetauscht.