Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert eine Überarbeitung des Parkverbots am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer, um die Verkehrssituation zu verbessern. Es wird vorgeschlagen, das Parken auf der westlichen Seite nur für Pkws zu erlauben oder eine Parkscheibe für zwei Stunden einzuführen. Ziel ist es, die Zufahrt für Anwohner und Besucher des Friedhofs zu erleichtern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hainer Weg — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.
- Schulwegsituation rund um die Mühlbergschule zeitnah optimieren08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erhöhung der Kontrollen parkender Lkw und Wohnmobile im Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verschieben des Halteverbots im Heinrich-Limpert-Weg auf Höhe der Ausfahrt der Gemeinde St. Wendel21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Hainer Weg per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben oder das Parken dort generell nur mittels Parkscheibe für zwei Stunden im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erlauben.
Begründung
Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte, der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Der Ortsbeirat bittet daher eindringlich den Magistrat darum, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Soweit der Magistrat bzw. das zuständige Amt (wie zuletzt in seiner Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1867) zu einer anderen Bewertung der Situation gelangt, wird eine gemeinsame Ortsbegehung angeregt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 6. März 2019OFOF 1199/5Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 22. März 2019OMOM 4434Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III)Direktanregung
- 1. Juli 2019STST 1238Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III)Stellungnahme
- 16. April 2020OFOF 1642/5Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der FriedhofsmauerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Mai 2020OFOF 1656/5Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2020OMOM 6186Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)Direktanregung
- 12. Oktober 2020STST 1867Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)Stellungnahme
- 30. Oktober 2021OFOF 250/5Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (V)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2021Sie sind hierOMOM 1190Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der FriedhofsmauerDirektanregung
- 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 159 WochenSTST 749Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der FriedhofsmauerStellungnahme
- 1. August 2026OFOF 112/5Erhöhung der Kontrollen parkender Lkw und Wohnmobile im Hainer Weg entlang der FriedhofsmauerOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 21. August 2026OMOM 482Erhöhung der Kontrollen parkender Lkw und Wohnmobile im Hainer Weg entlang der FriedhofsmauerDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats