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Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.03.2019

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III)

Details im PARLIS OM_4434_2019
01.07.2019

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III)

Details im PARLIS ST_1238_2019
20.05.2020

Antrag Ortsbeirat

Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)

Details im PARLIS OF_1656-5_2020
19.06.2020

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)

Details im PARLIS OM_6186_2020
12.10.2020

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)

Details im PARLIS ST_1867_2020
30.10.2021

Antrag Ortsbeirat

Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (V)

Details im PARLIS OF_250-5_2021
26.11.2021

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer

Details im PARLIS OM_1190_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 entstanden aus Vorlage: OF 1656/5 vom 20.05.2020

Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)
Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben.

Begründung:

Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm aus der Innenstadt kommend der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem, auch in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen, Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte; der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat nochmals, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434
Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Antrag vom 30.10.2021, OF 250/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 Aktenzeichen: 32 1