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Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates 2 zu OM 3310 wurden für diesen Bereich bereits Poller, Radbügel, Leitschwellen, Inselköpfe und Markierungen von Fußgängerüberwegen und Beschilderungen angeordnet. Zu 2.: In Tempo 30-Zonen sind Fußgängerüberwege (FGÜ) lt. der R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) in der Regel entbehrlich. Um das Fußgänger- und Kraftfahrzeugaufkommen zu bewerten, werden die Verkehrszählungen in der Vogtstraße angefordert. Mit einem Ergebnis der Zählung und der Auswertung wird im 2. Quartal 2024 gerechnet. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zusätzlich noch weitere Voraussetzungen für die Einrichtung eines FGÜ, wie die ortsfeste Beleuchtung, gegeben sein muss, um einen FGÜ einzurichten. Zu 3.: Das bereits vor Hausnummer 45 vorhandene Piktogramm "Kinder" (Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) wurde strategisch so gesetzt, dass es von heranfahrenden Fahrzeugen frühzeitig gesehen wird und so zur Achtsamkeit auffordert. Daher sollte dies nicht genau vor der Kita platziert werden. Zudem befindet sich zusätzlich kurz vor der Kita noch die entsprechende Beschilderung VZ 136 StVO auf der rechten Seite. Das verblasste Piktogramm wird erneuert. Zu 4.-6.: Es sind noch weitere Abstimmungen notwendig, weshalb keine abschließende Stellungnahme erfolgen kann. Zu 7.: Der Bereich der Ausfahrt von der Vogtstraße zur Eschersheimer Landstraße wurde bereits mit Sperrfläche und Pollern beidseitig ausgestattet. Hier wird kein Bedarf an zusätzlichen Pollern gesehen. Zudem muss der Fußgängerüberweg auch für Menschen mit Rollstuhl und Kinderwagen frei passierbar bleiben. Zu 8.: Der bestehende Fußgängerüberweg ermöglicht zu Fuß Gehenden der Eschersheimer Landstraße, die Vogtstraße zu überqueren. Dieser kann nicht weiter in die Vogtstraße versetzt werden, da dieser unbedingt nötig ist, um eine sichere Überquerung von der Eschersheimer Landstraße zu gewährleisten. Einen zusätzlichen Fußgängerüberweg in der Vogtstraße in unmittelbarer Nähe vor der Kita zu installieren ist aufgrund des Abstandes zum bestehenden Fußgängerüberweg verkehrsrechtlich nicht möglich. Zu 9.: Da die baulichen Voraussetzungen, wie niveaugleicher Ausbau, nicht vorliegen, lässt sich kein verkehrsberuhigter Bereich beschildern. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.