Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Sicherheit von Kindern vor dem motorisierten Verkehr in der Vogtstraße. Es werden bereits Maßnahmen wie Poller und Markierungen erwähnt, während weitere Abstimmungen für zusätzliche Fußgängerüberwege notwendig sind. Die Verkehrszählungen sollen im 2. Quartal 2024 ausgewertet werden, um die Situation zu bewerten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Zu 1.:
Der Anregung wird entsprochen.
Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates 2 zu OM 3310 wurden für diesen Bereich bereits Poller, Radbügel, Leitschwellen, Inselköpfe und Markierungen von Fußgängerüberwegen und Beschilderungen angeordnet.
Zu 2.:
In Tempo 30-Zonen sind Fußgängerüberwege (FGÜ) lt. der R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) in der Regel entbehrlich.
Um das Fußgänger- und Kraftfahrzeugaufkommen zu bewerten, werden die Verkehrszählungen in der Vogtstraße angefordert.
Mit einem Ergebnis der Zählung und der Auswertung wird im 2. Quartal 2024 gerechnet.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zusätzlich noch weitere Voraussetzungen für die Einrichtung eines FGÜ, wie die ortsfeste Beleuchtung, gegeben sein muss, um einen FGÜ einzurichten.
Zu 3.:
Das bereits vor Hausnummer 45 vorhandene Piktogramm "Kinder" (Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) wurde strategisch so gesetzt, dass es von heranfahrenden Fahrzeugen frühzeitig gesehen wird und so zur Achtsamkeit auffordert. Daher sollte dies nicht genau vor der Kita platziert werden. Zudem befindet sich zusätzlich kurz vor der Kita noch die entsprechende Beschilderung VZ 136 StVO auf der rechten Seite.
Das verblasste Piktogramm wird erneuert.
Zu 4.-6.:
Es sind noch weitere Abstimmungen notwendig, weshalb keine abschließende Stellungnahme erfolgen kann.
Zu 7.:
Der Bereich der Ausfahrt von der Vogtstraße zur Eschersheimer Landstraße wurde bereits mit Sperrfläche und Pollern beidseitig ausgestattet. Hier wird kein Bedarf an zusätzlichen Pollern gesehen. Zudem muss der Fußgängerüberweg auch für Menschen mit Rollstuhl und Kinderwagen frei passierbar bleiben.
Zu 8.:
Der bestehende Fußgängerüberweg ermöglicht zu Fuß Gehenden der Eschersheimer Landstraße, die Vogtstraße zu überqueren. Dieser kann nicht weiter in die Vogtstraße versetzt werden, da dieser unbedingt nötig ist, um eine sichere Überquerung von der Eschersheimer Landstraße zu gewährleisten.
Einen zusätzlichen Fußgängerüberweg in der Vogtstraße in unmittelbarer Nähe vor der Kita zu installieren ist aufgrund des Abstandes zum bestehenden Fußgängerüberweg verkehrsrechtlich nicht möglich.
Zu 9.:
Da die baulichen Voraussetzungen, wie niveaugleicher Ausbau, nicht vorliegen, lässt sich kein verkehrsberuhigter Bereich beschildern. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2023OFOF 752/2Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. November 2023OFOF 775/2Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. November 2023OMOM 4716Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützenDirektanregung
- 8. April 2024Sie sind hierSTST 648Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützenStellungnahme
- 13. Mai 2024OFOF 938/2Kinderhaus Vogtstraße 41 - OrtsbegehungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Mai 2024OMOM 5494Kinderhaus Vogtstraße 41 - OrtsbegehungDirektanregung
- 6. Dezember 2024STST 2121Kinderhaus Vogtstraße 41 - OrtsbegehungStellungnahme
- 17. Februar 2025STST 264Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützenStellungnahme
- 12. September 2025STST 1539Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützenStellungnahme
- 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 137 WochenSTST 842Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab