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Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.11.2023

Anregung Ortsbeirat

Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen

Details im PARLIS OM_4716_2023
08.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen

Details im PARLIS ST_648_2024
13.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung

Details im PARLIS OF_938-2_2024
27.05.2024

Anregung Ortsbeirat

Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung

Details im PARLIS OM_5494_2024
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.05.2024, OF 938/2 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung Vorgang: OM 4716/23 OBR 2; ST 648/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Ortsbegehung mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat durchzuführen, da die ST 648 in einigen Punkten unklare Löungsvorschläge hat.

Begründung:

Der Zebrastreifen Vogtstr./Eckenheimer ist, so wie er heute angeordnet ist, verkehrswidrig. Autofahrer, die von der Vogtstr. auf die Eckenheimer abbiegen wollen, müssen zwangsläufig auf dem Zebrastreifen halten, um die Eckenheimer einsehen zu können. Autofahrern ist es aber verboten auf Zebrastreifen anzuhalten. Daher muss der Zebrastreifen in die Vogtstr. hinein versetzt werden. Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt)dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 648 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5494 2024 Die Vorlage OF 938/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Eckenheimer" durch den Wortlaut "Eschersheimer Landstraße" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE