Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Notwendigkeit zur Ausbesserung des schadhaften Straßenbelags in der Heinrich-Hertz-Straße festgestellt. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei den Erbbauberechtigten, und die Straßenflächen sollen weiterhin in privater Hand bleiben. Ein Umbau der Straßenflächen wird nach Abschluss der aktuellen Bauarbeiten empfohlen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die bezeichnete Verkehrsfläche befindet sich ebenso wie die angrenzenden Baugrundstücke im Eigentum des St. Katharinen- und Weißfrauenstift und wurde zusammen mit diesen im Erbbaurecht an Dritte vergeben. Die Verkehrssicherungspflicht liegt derzeit bei den Erbbauberechtigten. Die neu herzurichtenden Flächen sollen auch weiter in privater Hand verbleiben.
Der Magistrat steht weiter im Kontakt mit den Eigentümern um auf die Umsetzung der Festlegungen zum B-Plan Nr. 550 zu dringen. Derzeit werden im Bereich der Sackgasse der Heinrich-Hertz-Straße größere Umbau-Bauarbeiten an den bestehenden Gebäuden durchgeführt. Da nun mit einer verstärkten Nutzung der Straße durch Baustellen- und Zulieferfahrzeuge zu rechnen ist, ist ein Umbau der Straßenflächen gemäß des B-Plans erst nach Abschluss der Gebäudesanierungen sinnvoll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2019OMOM 4969Eigentum verpflichtet, auch das an StraßenDirektanregung
- 18. November 2019STST 2090Eigentum verpflichtet, auch das an StraßenStellungnahme
- 29. Januar 2023OFOF 586/2Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Februar 2023OFOF 606/2Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 20. März 2023OMOM 3710Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernDirektanregung
- 10. Juli 2023STST 1489Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernStellungnahme
- 9. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 234 WochenSTST 364Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab