Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern
Stellungnahme des Magistrats
Die bezeichnete Verkehrsfläche befindet sich ebenso wie die angrenzenden Baugrundstücke im Eigentum des St. Katharinen- und Weißfrauenstift und wurde zusammen mit diesen im Erbbaurecht an Dritte vergeben. Die Verkehrssicherungspflicht liegt derzeit bei den Erbbauberechtigten. Die neu herzurichtenden Flächen sollen auch weiter in privater Hand verbleiben. Der Magistrat steht weiter im Kontakt mit den Eigentümern um auf die Umsetzung der Festlegungen zum B-Plan Nr. 550 zu dringen. Derzeit werden im Bereich der Sackgasse der Heinrich-Hertz-Straße größere Umbau-Bauarbeiten an den bestehenden Gebäuden durchgeführt. Da nun mit einer verstärkten Nutzung der Straße durch Baustellen- und Zulieferfahrzeuge zu rechnen ist, ist ein Umbau der Straßenflächen gemäß des B-Plans erst nach Abschluss der Gebäudesanierungen sinnvoll.