Eigentum verpflichtet, auch das an Straßen
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2090
Betreff: Eigentum verpflichtet, auch das an Straßen Zu 1. und 5. Der Straßenabschnitt der Heinrich-Hertz-Straße zwischen Franklinstraße und Voltastraße wurde im März 2012 für den Kfz-Verkehr entwidmet und ist seitdem nur noch für den Rad- und Fußverkehr zugelassen. Für die beschriebenen Teile der Heinrich-Hertz-Straße besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Dieser sieht vor, das Teilstück zwischen Franklinstraße und Voltastraße zurückzubauen, einen vier Meter breiten Fußweg herzustellen und die öffentliche Nutzung zu dulden. Der Magistrat steht bereits im Kontakt mit den Eigentümern. Diese sind nun aufgefordert, Planung und Umbau zu beauftragen. Der Magistrat steht für eine fachliche Abstimmung und Beratung zur Verfügung und wird nach dem Umbau die Unterhaltung der Straße übernehmen. Auch in ähnlich gelagerten Fällen setzt der Magistrat auf den Dialog mit den Eigentümern.
Zu 2. Im Ortsbezirk 2 befinden sich zwei Straßenabschnitte in privater Hand. Dabei handelt es sich um die Wildunger Straße, zwischen Sophienstraße und Falkstraße, sowie um die Clemensstraße, zwischen der Falkstraße und Leipziger Straße.
Zu 3. Beide Straßenabschnitte befinden sich in einem guten und verkehrssicheren Zustand. Die beiden Straßenzüge werden kontinuierlich von den Eigentümern unterhalten.
Zu 4. Beide Straßen spielen eine untergeordnete Rolle für den reibungslosen Verkehr in der Stadt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2018OMOM 3595Heinrich-Hertz-Straße - Sanierung JETZT!Direktanregung
- 13. Mai 2019STST 855Heinrich-Hertz-Straße - Sanierung JETZT!Stellungnahme
- 2. August 2019OFOF 876/2Eigentum verpflichtet, auch das an StraßenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. August 2019OMOM 4969Eigentum verpflichtet, auch das an StraßenDirektanregung
- 18. November 2019Sie sind hierSTST 2090Eigentum verpflichtet, auch das an StraßenStellungnahme
- 29. Januar 2023OFOF 586/2Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Februar 2023OFOF 606/2Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 20. März 2023OMOM 3710Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernDirektanregung
- 10. Juli 2023STST 1489Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernStellungnahme
- 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 283 WochenSTST 364Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab