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Eigentum verpflichtet, auch das an Straßen

Vorlagentyp: OM
288 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4969 entstanden aus Vorlage: OF 876/2 vom 02.08.2019

Betreff: Eigentum verpflichtet, auch das an Straßen Vorgang: OM 3595/18 OBR 2; ST 855/19

  1. Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der Heinrich-Hertz-Straße zwischen Franklinstraße und Voltastraße die Eigentümerin bzw. den Eigentümer des Teilstücks aufzufordern, die Schäden an der Straße zu beheben, um weiterhin ein sicheren Verkehr auf besagter Straße zu ermöglichen. Von einer Enteignung ist jedoch im konkreten Fall abzusehen. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 2. welche weiteren Straßenabschnitte im Ortsbezirk sich in Privateigentum befinden, 3. in welchem Zustand sich diese Straßenabschnitte befinden und ob diese durch die Eigentümerinnen/Eigentümer in Stand gehalten werden, 4. inwieweit diese Straßenabschnitte für den reibungslosen Verkehr in der Stadt wichtig sind und 5. welche weiteren Maßnahmen der Magistrat für geeignet erachtet, um sowohl im konkreten Fall als auch allgemein für ähnlich gelagerte Fälle die Instandhaltung bzw. Instandsetzung privater Straßen innerhalb des öffentlichen Straßennetzes zu gewährleisten und im Zweifel auch durchzusetzen. Begründung: Der Magistrat gibt in seiner Stellungnahme vom 13.05.2019, ST 855, auf die Vorlage vom 10.09.2018, OM 3595, zur Kenntnis, selbst nicht wegen der Straßenschäden an der Heinrich-Hertz-Straße tätig werden zu können, da sich diese in Privatbesitz befinde. Es sei an Artikel 14 des deutschen Grundgesetzes verwiesen. Gemäß der Absätze 1 und 3 sollte sicher auf eine Enteignung verzichtet werden, sofern im konkreten Fall der öffentliche Nutzen des Straßenabschnittes eher gering ist. Allerdings sollten Eigentümerinnen und Eigentümer selbst Absatz 2 nicht außer Acht lassen: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. August 2018OFOF 629/2Heinrich-Hertz-Straße - Sanierung JETZT!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. September 2018OMOM 3595Heinrich-Hertz-Straße - Sanierung JETZT!Direktanregung
  3. 25. Januar 2019STST 176Heinrich-Hertz-Straße - Sanierung JETZT!Stellungnahme
  4. 13. Mai 2019STST 855Heinrich-Hertz-Straße - Sanierung JETZT!Stellungnahme
  5. 2. August 2019OFOF 876/2Eigentum verpflichtet, auch das an StraßenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 19. August 2019Sie sind hier
    OMOM 4969Eigentum verpflichtet, auch das an Straßen
    Direktanregung
  7. 18. November 2019STST 2090Eigentum verpflichtet, auch das an StraßenStellungnahme
  8. 29. Januar 2023OFOF 586/2Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernOrtsbeiratsantrag · SPD
  9. 27. Februar 2023OFOF 606/2Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  10. 20. März 2023OMOM 3710Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernDirektanregung
  11. 10. Juli 2023STST 1489Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernStellungnahme
  12. 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 288 WochenSTST 364Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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