Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden
Stellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.): Für die Burgstraße 56 wurde am 28.07.2016 eine Baugenehmigung erteilt. Zum damaligen Zeitpunkt war die Milieuschutzsatzung E51 - Berger Straße zwar noch nicht in Kraft (Rechtskraft erlangte diese am 04.12.2018); es existierte aber bereits ein Aufstellungsbeschluss. Um ein Zurückstellen des Bauantrags um ein Jahr zu verhindern, haben die Antragsteller bei ihrem Bauvorhaben die Milieuschutzsatzung im Status des in Aufstellung befindlichen Regelwerkes beachtet und die Milieuschutzkriterien eingehalten. Zu 2.): Mit der Baugenehmigung wurde der Spitzbodenausbau zur Wohnraumerweiterung, der Anbau eines Zwerchhauses, der Einbau einer Loggia, die Errichtung einer Balkonanlage sowie innere Umbauten bewilligt. Eine Wohnraumerweiterung ergibt sich aus dem Ausbau des Spitzbodens, dem Anbau des Zwerchhauses und dem Balkonanbau. Zu 3.): Der Baubeginn wurde dem Magistrat zum 02.10.2018 gemeldet. Zu 4.): Der Magistrat steht zwar mit den am Bau Beteiligten kontinuierlich in Kontakt, kann darüber hinaus jedoch keinen Einfluss darauf nehmen, zu welchem Zeitpunkt die weiterhin fehlenden Unterlagen, die für die Fertigstellungsmeldung und die Nutzungsaufnahme erforderlich sind, nachgereicht werden. Zu 5.): Der Magistrat hat seit der Aufhebung des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 2004 von Seiten des Landes keine rechtliche Möglichkeit, gegen den Leerstand von Wohnraum vorzugehen. Der Magistrat wird den Ortsbeirat zu gegebener Zeit über die Fertigstellung und die Nutzungsaufnahme informieren.