Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anfrage zum Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 reagiert und erläutert, dass die Baugenehmigung bereits 2016 erteilt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass der Magistrat keinen Einfluss auf die Nachreichung fehlender Unterlagen hat und keine rechtlichen Möglichkeiten gegen den Leerstand bestehen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Zu 1.):
Für die Burgstraße 56 wurde am 28.07.2016 eine Baugenehmigung erteilt. Zum damaligen Zeitpunkt war die Milieuschutzsatzung E51 - Berger Straße zwar noch nicht in Kraft (Rechtskraft erlangte diese am 04.12.2018); es existierte aber bereits ein Aufstellungsbeschluss. Um ein Zurückstellen des Bauantrags um ein Jahr zu verhindern, haben die Antragsteller bei ihrem Bauvorhaben die Milieuschutzsatzung im Status des in Aufstellung befindlichen Regelwerkes beachtet und die Milieuschutzkriterien eingehalten.
Zu 2.):
Mit der Baugenehmigung wurde der Spitzbodenausbau zur Wohnraumerweiterung, der Anbau eines Zwerchhauses, der Einbau einer Loggia, die Errichtung einer Balkonanlage sowie innere Umbauten bewilligt. Eine Wohnraumerweiterung ergibt sich aus dem Ausbau des Spitzbodens, dem Anbau des Zwerchhauses und dem Balkonanbau.
Zu 3.):
Der Baubeginn wurde dem Magistrat zum 02.10.2018 gemeldet.
Zu 4.):
Der Magistrat steht zwar mit den am Bau Beteiligten kontinuierlich in Kontakt, kann darüber hinaus jedoch keinen Einfluss darauf nehmen, zu welchem Zeitpunkt die weiterhin fehlenden Unterlagen, die für die Fertigstellungsmeldung und die Nutzungsaufnahme erforderlich sind, nachgereicht werden.
Zu 5.):
Der Magistrat hat seit der Aufhebung des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 2004 von Seiten des Landes keine rechtliche Möglichkeit, gegen den Leerstand von Wohnraum vorzugehen.
Der Magistrat wird den Ortsbeirat zu gegebener Zeit über die Fertigstellung und die Nutzungsaufnahme informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 12. Oktober 2020STST 1815ST 1797 vom 16.09.2019Stellungnahme
- 26. April 2021STST 889LeerstandsmeldungenStellungnahme
- 6. Januar 2022OFOF 191/3Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. Januar 2022VV 295Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8Anfrage
- 20. Mai 2022STST 1208Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8Stellungnahme
- 23. Juni 2022OFOF 330/3Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beendenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Juni 2022OFOF 333/3Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beendenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. Juli 2022OMOM 2537Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beendenDirektanregung
- 7. Juli 2022OMOM 2536Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beendenDirektanregung
- 30. September 2022STST 2259Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beendenStellungnahme
- 9. Februar 2024Sie sind hierSTST 342Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beendenStellungnahme
- 5. August 2024Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 1468Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beendenStellungnahme
- 24. Oktober 2024OFOF 779/3Leerstand in der Burgstraße 56 beendenOrtsbeiratsantrag · Linke
- 7. November 2024OMOM 6080Leerstand in der Burgstraße 56 beendenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab