Was ist aus der Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) geworden?
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Seit März 2018 befasst sich die Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART), neben der Kontrolltätigkeit durch den allgemeinen Wach- und Wechselschichtdienst der Polizeireviere, als spezialisierte Einheit mit der Kontrolle, Ahndung und Sachbearbeitung entsprechender Verstöße von Profilierungsfahrenden und unerlaubt veränderten Landfahrzeugen (Kraftfahrzeuge und Krafträder). Die KART ist seit nunmehr vier Jahren ein fester Bestandteil der Regelorganisation des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main (PP FFM) und über die hessischen Landesgrenzen hinaus bekannt. Die KART wurde im Jahr 2021 personell verstärkt. Das Zuständigkeitsgebiet der KART ist analog der Zuständigkeitsgrenzen des PP FFM zu sehen, umfasst also das gesamte Stadtgebiet. Zum Kontrollschwerpunkt gehören die Innenstadt und mehrspurige Ein- und Ausfallstraßen im Stadtgebiet. Daneben fließen, neben polizeieigenen Feststellungen, auch Hinweise, Zuschriften und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern in die tägliche Arbeit der KART ein. Die Kontrollen der KART werden unter Umständen durch die Bevölkerung weniger wahrgenommen, da die Einheit in zivil tätig ist. Entscheidend ist aus hiesiger Sicht aber nicht nur die Wahrnehmbarkeit der Arbeit dieser Einheit in der Öffentlichkeit, sondern ihre Wirkung in der Szene, die selbst feststellt, dass die Attraktivität des Stadtgebiets Frankfurt am Main für die Nutzenden von Profilierungsfahrzeugen deutlich gesunken ist. Die 213 sichergestellten Fahrzeuge und die 256 eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren im Jahr 2021 sind ein Beleg für die Tätigkeit der KART. Zu 2.: Der Magistrat kann keine Maßnahmen einleiten, da die Überwachung des fließenden Verkehrs, sowie verdachtsabhängige Kontrollen des technischen Zustands eines Kraftfahrzeugs Aufgaben der Landespolizei sind. Zu 3.: Da sogenanntes Posen mit Kraftfahrzeugen selbst im Stand möglich ist, sind die Handlungsansätze des Magistrats außerordentlich begrenzt und beschränken sich im Wesentlichen auf Überlegungen, durch Änderungen in der Verkehrsführung auf heute bekannten "Poserrouten" dümmliches Im-Kreis-Umherfahren zu erschweren.