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Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerlärm in Bleidenstraße und Töngesgasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die dafür originär zuständige Landespolizei um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme ist bis dato noch nicht eingetroffen. Es wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme im zweiten Quartal 2024 vorliegt.