Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule
Stellungnahme des Magistrats
Die eingerichtete Schulbushaltestelle wurde erforderlich, um den Shuttle-Bussen, die die Schüler:innen von der Schule zu den Sporthallen und wieder zurück zur Schule transportieren, eine gesicherte Halteposition für den Ein- und Ausstieg zu bieten. Die Einrichtung der Haltestelle liegt in der Erhöhung der Verkehrssicherheit begründet. Die Einrichtung erfolgt auf Anfrage der Schulleitung und nach einer Ortsbesichtigung. Zu 1.: Die Einrichtung erfolgt auf Anordnung des Straßenverkehrsamts. Zu 2.: Eine Einbindung anderer Instanzen war in diesem konkreten Fall nicht erforderlich, da es sich um eine Haltestelle ohne Linienbezug handelt und auch kein Schulweg betroffen ist. Zu 3.: An der genannten Haltestelle dürfen im Rahmen des zeitlichen Zusatzes, Omnibusse sowie andere Kraftfahrzeuge, die vorrangig für die Schulbeförderung eingesetzt werden und für mehr als sechs Personen einschließlich Fahrer zugelassen sind, halten. Zur Kennzeichnung müssen am jeweiligen Fahrzeug entsprechende Warntafeln mit Schulkinderpiktogramm sowie Umrandung in Schwarz auf orangenem Grund, gemäß § 33 Absatz 4 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), angebracht sein. Eine Einschränkung ergibt sich zudem aus dem räumlichen Umfang der Haltestelle. Deren Geltungsbereich ist durch die dortige Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung) von 10 m Länge zusätzlich verdeutlicht. Damit ist es auch nur Bussen einer gewissen Größe möglich, die Haltestelle zu nutzen. Zu 4.: Die Haltestelle ist nur von Bussen bestimmter Größe anfahrbar (siehe Punkt 3). Aus der Beschilderung ergibt sich allerdings nicht, dass die Haltestelle nur von Bussen einer bestimmten Schule genutzt werden dürfen. Solange ein Bus die Voraussetzungen der Größe erfüllt (Länge der Grenzmarkierung, siehe oben), darf er dort halten. Zu 5.: Siehe Punkt 4. Zu 6.: Da die Problematik direkt in der Hamannstraße bestand und hiervon die Verkehrssicherheit durch haltende Busse auf der Fahrbahn sowie Ein- und Ausstieg auf der Fahrbahn beeinträchtigt war, musste auch für die betroffene Örtlichkeit eine Lösung gefunden werden. Der Magistrat verweist auf die Stellungnahme des Magistrats 788 vom 25.03.2022.