Schulbusse und Elterntaxis um die Private Kant-Schule
Stellungnahme des Magistrats
Die Private Kant-Schule liegt in einem Bewohnergebiet. Die vorhandene Verkehrsinfrastruktur im Bewohnergebiet ist für ein solches Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt. Dies hat zur Folge, dass die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowohl von sogenannten Elterntaxis als auch den Busfahrer_innen oftmals bewusst ignoriert wird. Die Probleme sind allen Beteiligten hinlänglich bekannt. Es wurde bereits ein Gespräch mit der Schulleitung der Kant-Schule geführt und es finden auch Kontrollen der Städtischen Verkehrspolizei statt. Mit repressiven Maßnahmen ist hier jedoch keine nachhaltige Lösung zu erzielen. Die Verkehrssituation vor Schulen zu Unterrichtsbeginn ist oft gefährlich, wofür nicht zuletzt der Hol- und Bringverkehr verantwortlich ist. Dem Beispiel der Stadt Wien folgend, soll auch vor einer Frankfurter Schule in einem einjährigen Pilotprojekt "Schulstraße" die Straße vor dem Schuleingang für 90 bis 120 Minuten vor Unterrichtsbeginn gesperrt werden. Es wird untersucht, ob dadurch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann. Im Wiener Pilotprojekt wurde die Schulstraße von allen Beteiligten positiv angenommen. Das Verkehrsaufkommen vor der Pilotschule ist stark gesunken und es werden wesentlich weniger Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht. Eltern, die sich angesichts der chaotischen morgendlichen Verkehrsverhältnisse nicht trauten, ihre Kinder alleine in die Schule zu schicken, lassen diese nun selbständig zu Fuß gehen oder mit Roller oder Fahrrad in die Schule fahren. Um zu untersuchen, ob sich auch in Frankfurt solche positiven Effekte zeigen, wird an der Theobald-Ziegler-Schule ein solches Pilotprojekt durchgeführt. Sobald erste Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat prüfen, ob diese auch auf andere Schulen übertragen werden können. Um hinsichtlich des Platz- und Rangierbedarfs der Kleinbusse, die von der Kantschule eingesetzt werden, Abhilfe zu schaffen, wurde Ende vergangenen Jahres bereits ein Haltestellenbereich (Verkehrszeichen (VZ) 224-51 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit dem zeitlichen Zusatz "werktags 8-17 h - außer samstags" eingerichtet. Zur Verdeutlichung wurden der Bereich gegenüber der Kantschule auch mit Grenzmarkierungen für Halt- oder Parkverbote versehen (VZ 299 StVO). Schulwegtermine werden grundsätzlich durch die Schule initiiert und dann durch die Schulwegkommission einberufen. Der Magistrat hält vor dem Hintergrund des Pilotprojekts "Schulstraße" sowie der bereits getroffenen Maßnahmen im betroffenen Bereich einen Schulwegtermin aktuell für nicht erforderlich.