Auskunftsersuchen zum Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt hier: Grundschule Gutleutviertel
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Integrierten Schulentwicklungsplan für die Grundschule Gutleutviertel. Aufgrund des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen und der Zielsetzung des städtebaulichen Rahmenplans "Sommerhoffpark" kann jedoch keine 2-zügige Grundschule auf der vorgesehenen Fläche realisiert werden. Die Suche nach alternativen Standorten wird fortgesetzt.
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Sommerhoffpark — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gutleutstraße - Baseler Platz25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Sommerhoffpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die städtische Liegenschaft Gutleutstraße 317 ist dem Eigenbetrieb KITA Frankfurt in Teilen überlassen und grenzt verbunden mit dem Lagerplatz des Grünflächenamtes an den Sommerhoffpark an. Der mit Stadtverordnetenbeschlus § 9545 vom 24.02.2011 beschlossene Rahmenplan "Sommerhoffpark" sieht eine Öffnung des Parks an die Gutleutstraße und somit über die Liegenschaft Gutleutstraße 317 vor. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen wurde im Planungsprozess eine flächensparende Bebauung in der Erweiterung des Sommerhoffparks aufgenommen, die sich homogen in die Parkanlage einfügt.
Die Untersuchungen haben ergeben, dass in diesem Kontext eine 2-zügige Grundschule auf der Fläche nicht realisiert werden kann. Eine Verdichtung durch einen entsprechenden massiven Baukörper würde grundlegend der Zielsetzung des städtebaulichen Rahmenplans "Sommerhoffpark" widersprechen. Zudem befinden sich sehr alte und geschützte Bäume auf der Fläche, die einer flächigeren Bebauung entgegenstehen.
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße / Hirtenstraße/ Wurzelstraße sieht einen Grundschulstandort im Bereich des B-Plans vor. Die potentiellen Flächen werden im Verfahren geprüft.
Die Suche nach alternativen Standorten war bisher nicht erfolgreich, wird jedoch unvermindert fortgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2017OFOF 453/1Grundschule ins GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2020MM 192Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 9. Oktober 2021OFOF 197/1Auskunftsersuchen zum Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt hier: Grundschule GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2021VV 197Auskunftsersuchen zum Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt hier: Grundschule GutleutviertelAnfrage
- 14. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 257 WochenSTST 2382Auskunftsersuchen zum Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt hier: Grundschule GutleutviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab