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Auskunftsersuchen zum Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt hier: Grundschule Gutleutviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die städtische Liegenschaft Gutleutstraße 317 ist dem Eigenbetrieb KITA Frankfurt in Teilen überlassen und grenzt verbunden mit dem Lagerplatz des Grünflächenamtes an den Sommerhoffpark an. Der mit Stadtverordnetenbeschlus § 9545 vom 24.02.2011 beschlossene Rahmenplan "Sommerhoffpark" sieht eine Öffnung des Parks an die Gutleutstraße und somit über die Liegenschaft Gutleutstraße 317 vor. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen wurde im Planungsprozess eine flächensparende Bebauung in der Erweiterung des Sommerhoffparks aufgenommen, die sich homogen in die Parkanlage einfügt. Die Untersuchungen haben ergeben, dass in diesem Kontext eine 2-zügige Grundschule auf der Fläche nicht realisiert werden kann. Eine Verdichtung durch einen entsprechenden massiven Baukörper würde grundlegend der Zielsetzung des städtebaulichen Rahmenplans "Sommerhoffpark" widersprechen. Zudem befinden sich sehr alte und geschützte Bäume auf der Fläche, die einer flächigeren Bebauung entgegenstehen. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße / Hirtenstraße/ Wurzelstraße sieht einen Grundschulstandort im Bereich des B-Plans vor. Die potentiellen Flächen werden im Verfahren geprüft. Die Suche nach alternativen Standorten war bisher nicht erfolgreich, wird jedoch unvermindert fortgesetzt.