Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst beheben
Stellungnahme des Magistrats
Der vorhandene Gehweg vor dem Stadtteilkinderhaus ist sehr schmal. Die Verkehrssituation unmittelbar vor dem Knotenpunkt Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße ist wenig kindgerecht. Aufgrund des begrenzten Fahrbahnquerschnitts ist es nicht möglich, eine eigenständige Radverkehrsanlage mittels Markierung in der Adolf-Haeuser-Straße vor dem Stadtteilkinderhaus zu realisieren. Zur Verdeutlichung der Einrichtung weisen "Kinder"-Piktogramme (Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) auf Höhe des Stadtteilkinderhauses auf der Fahrbahn hin. Um die Situation zu verbessern, wird die Beschilderung (VZ 239 StVO "Gehweg") vor dem Kinderhaus angebracht. Zudem werden Radfahr-Piktogramme auf der Fahrbahn markiert. Dies trägt dazu bei, Rad- und E-Scooterfahrer:innen auf die Fahrbahnführung hinzuweisen. Um etwas mehr Platz im Gehwegbereich zu schaffen wird geprüft, ob sich die vorhandenen Schutzgitter näher an die Fahrbahn rücken lassen. Umlaufsperren oder weitere Gitter im Gehwegbereich lehnt der Magistrat ab, da diese Hindernisse für den Fußverkehr, vor allem für mobilitätseingeschränkte oder blinde Personen oder auch Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen, darstellen. Viele Verkehrsteilnehmer:innen, über alle Gruppen an Fortbewegungsarten hinweg, sind sich ihres (falschen) Handels oft durchaus bewusst und nehmen Verwarnungsgelder auch billigend in Kauf. Sie gefährden damit oft nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer:innen. Mangels Halterhaftung im Fließverkehr kann das Fehlverhalten allerdings immer nur dann zur Anzeige gebracht werden, wenn diese Verkehrsteilnehmer:innen angehalten und die Personalien aufgenommen werden oder vor Ort eine Barverwarnung erhoben wird. Um hier mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen einzugreifen, werden - neben der Ahndung im Rahmen der Streifentätigkeit - insbesondere gezielt an Schwerpunktstellen entsprechende Kontrollen durch die originär für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei durchgeführt.