Weshalb unternimmt der Magistrat nichts, um die Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus in Höchst zu beheben?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus in Höchst zu beheben, da bereits ein Kind verletzt wurde. Es wird eine schnelle Reaktion des Magistrats erwartet, um weitere Verletzungen zu verhindern.
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Thema Fußverkehr verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend folgende Fragen zu beantworten:
- Weshalb wurde bis heute nichts gegen die obige Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus in Höchst, auf die der Magistrat in der Anregung des Ortsbeirates vom 26.10.2021, OM 889, hingewiesen wurde, unternommen?
- Weshalb wurde der in der Anregung OM 889 gemachte Vorschlag einer Ortsbegehung in einem Zeitraum von neun Monaten seit Antragstellung nicht aufgegriffen?
- Weshalb reagiert der Magistrat nicht einmal auf die von den Beschäftigten des Kinderhauses gemeinsam mit Kindern und Eltern am 28.06.2022 durchgeführten öffentlichen Aktion unter Beisein der Presse, in der nochmals deutlich auf die Gefahrensituation aufmerksam gemacht wurde? Das Höchster Kreisblatt und die Frankfurter Rundschau berichteten am 30. Juni 2022.
- Bis wann, bitte mit konkreter Terminangabe, ist damit zu rechnen, dass eine Ortsbegehung durchgeführt wird?
Kontext
Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend folgende Fragen zu beantworten:
Begründung
Wie in der Anregung OM 889 beschrieben, besteht dringender Handlungsbedarf, nachdem ein Kind am 08.10.2021 von E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrern auf dem Bürgersteig vor dem Stadtteilkinderhaus angefahren und verletzt wurde. In der Stellungnahme vom 14.02.2022, ST 361, wurde zugesichert, sich um die Sache im
- Quartal 2022 zu kümmern. Diese Frist ist deutlich überschritten. Die Mitglieder des Ortsbeirates möchten nicht erleben, dass weitere Kinder oder auch erwachsene Beschäftigte des Stadtteilkinderhauses verletzt werden. Angesichts dieser Brisanz der Angelegenheit wird eine entsprechende schnelle Reaktion des Magistrats erwartet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Oktober 2021OFOF 220/6Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst behebenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 26. Oktober 2021OMOM 889Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst behebenDirektanregung
- 14. Februar 2022STST 361Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst behebenStellungnahme
- 29. Juli 2022OFOF 540/6Weshalb unternimmt der Magistrat nichts, um die Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus in Höchst zu beheben?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. September 2022Sie sind hierVV 462Weshalb unternimmt der Magistrat nichts, um die Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus in Höchst zu beheben?Anfrage
- 9. September 2022STST 2017Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst behebenStellungnahme
- 3. November 2022OFOF 635/6Gefahrensituation vor Stadtteilkinderhaus FrankfurtHöchst beheben - Zeitnahe Ortsbegehung ist notwendig!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. November 2022OMOM 3187Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus FrankfurtHöchst beheben - Zeitnahe Ortsbegehung ist notwendig!Direktanregung
- 19. Dezember 2022STST 2803Weshalb unternimmt der Magistrat nichts, um die Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus in Höchst zu beheben?Stellungnahme
- 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 716Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus Frankfurt Höchst beheben - Zeitnahe Ortsbegehung ist notwendig!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen