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Finanzierungsbewilligungen aus der Stellplatzablöse präzisieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zahlungen aus der Stellplatzablöse für die "Investitionen ÖPNV" im Jahr 2022: Maßnahmen Status Finanzierung Zahlung Investitionen ÖPNV 1.008.774,11 € Aufzugnachrüstung Stadtbahnstation Westend Zahlung erfolgt 144.997,11 € Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Hugo-Junkers-Straße/Schleife Zahlung erfolgt 60.000,00 € Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Alt-Fechenheim Zahlung erfolgt 179.000,00 € Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Louisa Bahnhof Zahlung erfolgt 300.000,00 € Barrierefreier Ausbau der U-Bahn-Station Römerstadt Zahlung erfolgt 266.000,00 € Dynamische Fahrgastinformation (DFI) und Rechengesteuertes Betriebsleitsystem (RBL) II - 2. BA Straßenbahnhaltestellen Finanzierung abgeschlossen 58.777,00 € Zahlungen aus der Stellplatzablöse für die "Investitionen Radverkehr" im Jahr 2022: Maßnahmen Status Finanzierung Zahlung Investitionen Radverkehr 278.750,43 € Neubau eines Radweges am Deutschherrnufer Hochkai Zahlung erfolgt 256.183,21 € Ausbau des Radweges (Querungshilfe) Stroofstraße Finanzierung abgeschlossen 22.567,22 € Darüber hinaus bestehen Finanzierungsbewilligungen für folgende Radverkehrsanlagen: Ausbau des Knotenpunktes Heisterstraße/Siemensstraße (

  1. BA Radroute Textorstraße) Radweg Nieder Eschbach - Nieder Erlenbach
  2. BA Radweg Hohenstaufenstraße (Querung Friedrich-Ebert-Anlage) Radweg mit Eisenbahnüberführung von der Frankenallee bis zur Schmidtstraße BW 123/16 Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fahrradparker BW 29b Fuß- und Radwegrampe Main-Neckar-Brücke (Südrampe) Neubau eines Radwegs am Deutschherrnufer - Hochkai Lückenschlussprogramm Das Lückenschlussprogram enthält Maßnahmen für den Ortsbezirk
  3. Aus Stellplatzablösemitteln wurde für das Lückenschlussprogramm Radroutennetz insgesamt 1.000.000 Euro bewilligt. Die Verwendung von Stellplatzablösemitteln ist in § 52 Absatz 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend geregelt. Demzufolge können nur die dort aufgezählten Maßnahmen finanziert werden: Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes. Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen. Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs. Die Gemeinde ist demnach nicht frei in der Verwendung der Stellplatzablösemittel. Der Einsatz von Stellplatzablösemitteln und der gleichzeitige Abbau der Rücklage, hängt zudem davon ab, welche Maßnahmen in einem Berichtsjahr umgesetzt werden. Die Umsetzung ist abhängig von den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung. Darüber hinaus ist die zum Jahresende 2022 ausgewiesene Rücklage, wie im Bericht B 145 vom 24.03.2023 dargestellt, überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden. Für Fußgängeranliegen sowie den Ausbau von Gehwegen können nach § 52 Abs. 3 der HBO keine Stellplatzablösemittel eingesetzt werden.