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Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz

Vorlagentyp: STMagistrat
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat befürwortet den Schutz des Baumbestandes am Kurfürstenplatz und plant Maßnahmen, um unerlaubtes Parken zwischen den Bäumen zu unterbinden. Dies soll eine weitere Bodenverdichtung verhindern und den Baumbestand schützen. Eine Ausweitung der Grünflächen ist derzeit nicht vorgesehen, wird jedoch bei zukünftigen Sanierungen geprüft.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Kurfürstenplatz — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich ist der Schutz des Baumbestandes am Rande und auf dem Kurfürstenplatz zu befürworten. Eine Verbesserung kann herbeigeführt werden, wenn das Parken zwischen den Bäumen unterbunden wird und so eine weitere Bodenverdichtung zwischen dem vorhandenen Baumbestand verhindert wird. Der Anregung wird insofern entsprochen. Ein physischer Schutz wird zeitnah aufgestellt. Eine Ausweitung der Grünflächen zu den Randzonen hin ist aktuell nicht geplant. Bei der geplanten Grundsanierung in den nächsten Jahren wird der Vorschlag unter der Berücksichtigung des Denkmalschutzes geprüft und, wenn möglich, berücksichtigt. In der Großen Seestraße entlang des Kurfürstenplatzes lässt sich kein Längsparken als Ersatz für das unerlaubte Parken auf den Randflächen der Grünfläche einrichten. Die Restfahrbahnbreite ist zu gering (Zweirichtungsverkehr).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Juni 2022 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 1401 — Direktanregung vom 17. Januar 2022.

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