Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz
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Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet den Schutz des Baumbestandes am Kurfürstenplatz und plant Maßnahmen, um unerlaubtes Parken zwischen den Bäumen zu unterbinden. Dies soll eine weitere Bodenverdichtung verhindern und den Baumbestand schützen. Eine Ausweitung der Grünflächen ist derzeit nicht vorgesehen, wird jedoch bei zukünftigen Sanierungen geprüft.
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Kurfürstenplatz — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Sitzgelegenheiten auf dem Kurfürstenplatz auch bei Hitze nutzbar machen17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nach dem J.P.-Morgan-Lauf am 3. Juni 2026 hat die Stadt Frankfurt den teilnehmenden Unternehmen und Firmen etliche öffen18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz – Teil 215.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Kurfürstenplatz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich ist der Schutz des Baumbestandes am Rande und auf dem Kurfürstenplatz zu befürworten. Eine Verbesserung kann herbeigeführt werden, wenn das Parken zwischen den Bäumen unterbunden wird und so eine weitere Bodenverdichtung zwischen dem vorhandenen Baumbestand verhindert wird. Der Anregung wird insofern entsprochen. Ein physischer Schutz wird zeitnah aufgestellt. Eine Ausweitung der Grünflächen zu den Randzonen hin ist aktuell nicht geplant. Bei der geplanten Grundsanierung in den nächsten Jahren wird der Vorschlag unter der Berücksichtigung des Denkmalschutzes geprüft und, wenn möglich, berücksichtigt. In der Großen Seestraße entlang des Kurfürstenplatzes lässt sich kein Längsparken als Ersatz für das unerlaubte Parken auf den Randflächen der Grünfläche einrichten. Die Restfahrbahnbreite ist zu gering (Zweirichtungsverkehr).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juni 2022 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 1401 — Direktanregung vom 17. Januar 2022.