Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.12.2021

Antrag Ortsbeirat

Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz

Details im PARLIS OF_236-2_2021
17.01.2022

Anregung Ortsbeirat

Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz

Details im PARLIS OM_1401_2022
13.06.2022

Stellungnahme des Magistrats

Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz

Details im PARLIS ST_1413_2022
10.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich

Details im PARLIS OF_966-2_2024
01.07.2024

Anregung Ortsbeirat

Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich

Details im PARLIS OM_5693_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 entstanden aus Vorlage: OF 236/2 vom 27.12.2021

Betreff: Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz
Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der unbefestigten Grünflächen am Rand des Kurfürstenplatzes, wo Parken nicht erlaubt ist, die unbefestigten Randflächen gegen das unerlaubte Parken physisch zu schützen. In diesem Zuge wird der Magistrat auch gebeten, die Grünfläche des Platzes zu den Randzonen hin auszuweiten. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Fahrbahn der Großen Seestraße entlang des Platzes Längsparken so möglich ist, dass der Verkehr (Pkw und Fahrräder) sowie die Querung der Großen Seestraße nicht negativ beeinflusst werden.

Begründung:

Momentan ist das Parken nicht erlaubt und damit illegal. Für die Bäume bedeutet das Parken auf den unbefestigten Flächen eine zusätzliche Belastung insbesondere für den Wurzelbereich. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels insbesondere in hochverdichteten Stadtgebieten müssen solche Schädigungen an Bäumen dringend beendet werden. Jeder einzelne Baum leistet hier einen unverzichtbaren Beitrag, um die Luft- und Lebensqualität zumindest noch teilweise zu erhalten. Daher muss die derzeitige Praxis, wie am Kurfürstenplatz geparkt wird, beendet werden - erst recht, wenn sie ohnehin nicht erlaubt ist. Gleichwohl wird der enorme Parkdruck in diesem Quartier zur Kenntnis genommen. Daher sollte die Möglichkeit des Längsparkens auf der Fahrbahn geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1413 Antrag vom 10.06.2024, OF 966/2 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1