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Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße - Teil 2

Details im PARLIS OM_7070_2021
07.05.2021

Stellungnahme des Magistrats

Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße - Teil 2

Details im PARLIS ST_1036_2021
17.01.2022

Anregung Ortsbeirat

Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz

Details im PARLIS OM_1401_2022
13.06.2022

Stellungnahme des Magistrats

Griesheim: Welche Schule(n) werden auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 gebaut?

Details im PARLIS ST_1412_2022
22.01.2024

Anregung Ortsbeirat

Auftragsrückstände ausführen

Details im PARLIS OM_5022_2024
03.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Auftragsrückstände ausführen

Details im PARLIS ST_1085_2024
10.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich

Details im PARLIS OF_966-2_2024
01.07.2024

Anregung Ortsbeirat

Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich

Details im PARLIS OM_5693_2024
06.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich

Details im PARLIS ST_2117_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 entstanden aus Vorlage: OF 966/2 vom 10.06.2024

Betreff: Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich
Vorgang: OM 7070/21 OBR 2; ST 1036/21; OM 1401/22 OBR 2; ST 1413/22; OM 5022/24 OBR 2; ST 1085/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche baulichen Maßnahmen im Straßenbereich (Markierungen, Fahrradbügel, Poller, Schilder, Bordsteinabsenkungen, Erneuerung des Straßenbelags, Vergrößerung von Baumscheiben etc.), denen der Magistrat bereits in einer Stellungnahme entsprochen hat, aber noch nicht final umgesetzt sind, 1. sich bereits in der konkreten Umsetzung befinden, also fertig geplant sind; 2. sich bereits in der Planung befinden, diese aber noch nicht abgeschlossen ist; 3. sich noch nicht in der Planung befinden. Der Magistrat wird gebeten, bei allen diesen Maßnahmen die zugehörige Anregung an den Magistrat (OM) und Stellungnahme (ST) mit Datum sowie insbesondere den aktuell avisierten Zeitraum der Umsetzung bzw. die Priorisierung seitens des Magistrats anzugeben. Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechende Schritte einzuleiten, um die vielfachen Verzögerungen bei der Umsetzung der angeregten und vom Magistrat entsprochenen Maßnahmen schnellstmöglich zu beheben.

Begründung:

Derzeit sind zahlreiche Ortsbeiratsanregungen, denen auch seitens des Magistrats die Umsetzung in einer entsprechenden Stellungnahme zugesichert wurde, noch immer nicht umgesetzt. Hierzu hatte der Ortsbeirat bereits eine Priorisierung einiger Angelegenheiten angeregt (Vorlage OM 5022 vom 22.01.2024). Dennoch gibt es weitere hier nicht genannte Maßnahmen, über deren Stand der Umsetzung weiterhin nichts bekannt ist. Um zwei Beispiele zu nennen: - Vorlage OM 7070 vom 18.01.2021 - Vergrößerung der Baumscheiben der Sommerlinden in der Großen Seestraße, zugesagte Umsetzung im dritten Quartal 2021 (ST 1036 vom 07.05.2021); - Vorlage OM 1401 vom 17.01.2022 - Physischer Schutz des Baumbestandes gegen unerlaubtes Parken, zugesagte Umsetzung "zeitnah" (ST 1413 vom 13.06.2022) Die Auflistung aller noch nicht umgesetzten Maßnahmen ist für die Arbeit des Ortsbeirates hilfreich. So kann der Ortsbeirat bei neuen Anregungen mit bedenken, ob sich diese nur schlicht in die bestehende Liste umzusetzender Maßnahmen einreihen sollen, oder gegenüber beschlossenen, aber noch nicht in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen priorisiert werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7070
Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1036 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1412 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2117
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2