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Prüfen und berichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bezüglich der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OA 111 ist die vorliegende Anregung vor dem Hintergrund des Berichts des Magistrats vom 20.05.2022, B 235, nicht nachvollziehbar. In der Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3810, wird im letzten Satz gefordert, "so schnell als möglich entsprechend tätig zu werden". Die Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4328 wurde seitens des Straßenverkehrsamtes zum Anlass genommen, die sich aus der Überprüfung des geschilderten Sachverhalts ergebenden Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen unmittelbar anzuordnen. Angelegenheiten der Straßenverkehrsbehörde unterliegen keinen Beschluss- oder Zustimmungsvorbehalten von Organen der gemeindlichen Selbstverwaltung (siehe auch § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 und Satz 4 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main).