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Finanzierung und Zukunft der Johanna-Tesch-Schule und des Adorno-Gymnasiums?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1: Die Maßnahme Adorno-Gymnasium (Neubau) gab 1 Mio. EUR aus den für das Jahr 2022 veranschlagten Mittel zur Deckung ab. Es standen dem Projekt noch ca. 500.000 EUR aus Budgetüber-trägen sowie weitere 1 Mio. EUR im Jahr 2023 für Planungen zur Verfügung. Die Planungen konnten weitergeführt werden. Gleiches gilt für die Maßnahme Johanna-Tesch-Schule. Hier standen, nach Abzug der Deckung aus Mitteln im Haushalt 2022 in Höhe von 700.000 EUR, noch 160.000 EUR aus dem Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung. Ab dem Jahr 2023 standen weitere 500.000 EUR zur Verfügung. Auch hier konnten die Planungen weitergeführt werden. Beide Deckungen wurden ausgewählt, weil die benannten Maßnahmen aus unterschiedlichen Gründen derzeit nicht in der geplanten Geschwindigkeit bearbeitet werden können. Zu Frage 2: Das Interim des Adorno-Gymnasiums ist für die Jahrgänge 5-13 gemäß der Schulentwicklungsplanung gebaut und ausreichend. Die Schule weist aktuell noch unterschiedliche Jahrgangsgrößen auf. Für den Interimsstandort der Johanna-Tesch-Schule werden noch weitere Container auf dem Gelände der ehemaligen Sophienschule zum Schuljahr 2024/25 aufgestellt. Mit diesen ist die Schule dann bis zum vorgesehen Umzug, also für alle Jahrgänge, mit ausreichend Schulraum ausgestattet. Zu Frage 3: Der Magistrat informiert generell alle Ortsbeiräte bezüglich der Schulentwicklungsplanung und auch über größere bauliche Maßnahmen. Derzeit gibt es keine neuen Entwicklungen zu berichten. Im April 2024 hat der letzte Termin mit der Johanna-Tesch-Schule und Mitarbeitenden des Dezernatsbüros stattgefunden. Zu Frage 4: Die Projektbearbeitung und- entwicklung von Baumaßnahmen ist nicht an das Zeitfenster der Etatberatungen koppelbar. Grundsätzlich liegt der Baumittelanmeldung eine Kostenermittlung zugrunde, die für eine ausreichende Mittelbereitstellung sorgen sollte. Allerdings liegt zwischen der Mittelanmeldung und der Umsetzung der Bauprojekte bekanntermaßen ein größeres Zeitfenster, sowie eine intensive Planung. Beides hat maßgeblich Einfluss auf die tatsächlich notwendigen Mittel für jedes Projekt. Aufgrund erheblicher Preissteigerungen sind die angenommenen Kosten für dieses Projekt überschritten worden und eine Deckung der Finanzierung war erforderlich. Wichtig ist, dass die Umsetzung der Erweiterung der Ackermannschule ohne Nachteil für andere Projekte umgesetzt werden konnte. Die Erweiterung dient der Umsetzung des Rechtsanspruchs Ganztag. Zu Frage 5: Zur Sicherstellung der Finanzierung ist es notwendig, Mittel auch aus anderen Projekten, deren Verlauf aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht den angenommen Zeitabläufen entspricht, verwendet werden können. Nur so können in der aktuellen Lage überhaupt Preissteigerungen aufgefangen und Projekte fortgeführt werden. Grundsätzlich liegt dabei der Fokus darauf, dass den zur Deckung herangezogenen Projekten hierbei kein Nachteil entsteht. Die hier angesprochene Vorlage weist keine Benachteiligung für die zur Deckung herangezogenen Maßnahmen auf.