Ackermannschule hier: Temporär Erweiterung durch Holzpavillons
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Zusammenfassung
Die temporäre Erweiterung der Ackermannschule durch Holzpavillons wird vorgeschlagen, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und zusätzliche Grundschulplätze zu schaffen. Die Maßnahme soll bis Ende 2023 umgesetzt werden und umfasst eine Investition von insgesamt 11.600.000 €.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Der temporäreren Erweiterung durch Holzpavillons an der Ackermannschule wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Die Gesamtkosten gemäß beigefügten Kostendeckblättern werden wie folgt bewilligt: 11.600.000 € 3. Im Investitionsprogramm 2022 - 2025 sind unter der Projektdefinition 5.007339 - Ackermannschule Erweiterung - Mittel in Höhe von 3.238.000 € veranschlagt. Die Deckung der Mittel in Höhe von 8.362.000,00 € erfolgt aus den folgenden Projektdefinitionen: | Maßnahme | Mittel 5.001855 | Robert-Koch-Schule | 1.000.000,00 5.003895 | Paul-Ehrlich-Schule | 900.000,00 5.007226 | Adorno Gymnasium | 1.000.000,00 5.008267 | Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode | 1.600.000,00 5.008568 | Johanna-Tesch-Schule Ben-Gurion-Ring | 700.000,00 5.009528 | Grundschule Hansaallee | 600.000,00 5.010048 | Gymnasium Ost | 400.000,00 5.010467 | Grundschule Riedberg 3 | 600.000,00 5.010469 | Grundschule Bornheim | 565.897,89 5.009849 | Heinrich-Seliger-Schule | 675.000,00 5.009768 | Julius Leber-Schule | 321.102,11 4. Die Verausgabung der Mittel erfolgt auf der Projektdefinition 5.007339.500.999.100-700 Schule Kostenstelle 400801 Geschäftsbereich 0400 in Höhe von 6.200.609,32 € brutto, sowie auf der Projektdefinition 5.010657.500.999.100-700 BgA Cafeteria Kostenstelle 401801 Geschäftsbereich 1035 in Höhe von 3.954.320,15 € netto und auf der Projektdefinition 5.010607.500.999.100-700 BgA Turnhalle Kostenstelle 402801 Geschäftsbereich 1041 in Höhe von 448.968,41 € netto.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Ackermannschule ist eine Grundschule im Gallus, die zusätzlich Plätze im Ganztagsbereich anbietet. Aufgrund von steigenden Schülerzahlen und der noch fehlenden Grundschule Gallus entstehen Bedarfe, die mit den vorhandenen Räumlichkeiten nicht abgedeckt werden können. Der kurzfristig entstehende Bedarf an zusätzlichen Grundschulplätzen kann, bis zur Fertigstellung der geplanten Grundschule Gallus, durch eine temporäre Erhöhung um einen Zug an der Ackermannschule abgebildet werden. Es werden daher benötigt: 5 Räume Ganztag 1 Raum Büro ESB 2 Differenzierungsräume 1 Mehrzweckraum 1 Küche 1 Speisesaal
B. Alternativen
Keine.
C. Lösungen
1) Ausgangssituation und Nutzung der Anlage
Die geplante Holzmodulanlage ist als freistehendes, zweigeschossiges Gebäude im südlichen Bereich des Grundstücks geplant. Die Gebäudeausrichtung nach Nord-Süd ergibt sich aus dem bestehendem Baumbestand, den erforderlichen Frei- bzw. Spielflächen, sowie der Eigenbeschattung des Gebäudes im Sommer. Das Gebäude ist als Interimsgebäude mit einer Standzeit von ca. 6 Jahren angedacht und soll durch die Modulbauweise zu gegebenem Zeitpunkt wieder zurückgebaut und an anderer Stelle neu errichtet werden können.
Das Gebäude soll Ende 2023 fertiggestellt werden. Um schnellstmöglich die Anlage zu realisieren, ist ein Gebäude in Modulbauweise notwendig. Hier wird auf die Rahmenvereinbarung Holzmodulsystem zurückgegriffen.
Das Gebäude ist gem. DIN 18040 barrierefrei zu erreichen. Hierfür ist eine Rampe auf der Südseite des Gebäudes vorgesehen, welche ebenfalls zur Andienung der Küche dient, notwendig.
Auf Grund der Sondernutzung im Erdgeschoss als Schulmensa wurde die Planung des Küchenbereichs, ergänzend zum bisherigen System, neu geplant. Eine modulare Lösung für eine Küche dieser Größe ist nicht möglich. Es ist eine Mischküche mit 350 Verpflegungsteilnehmern angedacht. Es wird von einer maximalen Auslastung ausgegangen. Die Essensversorgung soll den Bedarf der Ackermannschule und der Bürgermeister-Grimm-Schule decken.
Die Neuanordnung der Spiel- und Aufenthaltszonen auf dem gesamten Schulhof wurde mitberücksichtigt.
2) Raumprogramm
Das Raumprogramm für die provisorische Erweiterung basiert auf dem genehmigten Modellraumprogramm für Grundschulen (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 10.09.2009, § 6684 (M 98).
C. Lösung
Die geplante Holzmodulanlage ist als freistehendes, zweigeschossiges Gebäude im südlichen Bereich des Grundstücks geplant. ...
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf gesamt: | 11.600.000 €
2. Für die Errichtung der temporären Erweiterung ist folgender Finanzierungsbedarf zu
erwarten:
| Jahre | Verpflichtungen | Mittelabfluss | |
| 2021 | 327.196,89 € | 157.496,26 € | |
| 2022 | 9.530.482,00 € | 3.373.949,00 € | |
| 2023 | 1.742.321,11 € | 3.289.205,00 € | |
| 2024 2025 | 0,00 € 0,00 € | 4.080.837,11 € 698.512,63 € | |
| Summe | 11.600.000 € | 11.600.000 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen: | keine
| 4. Jahresfolgekosten | |
| a) personelle Folgekosten | keine |
| b) sächliche Folgekosten | 214.034,30 € |
| c) Kapitalkosten | |
| kalkulatorische Verzinsung 1,25 % | 145.000,00 € |
| Abschreibung | 229.408,00 € |
5. Jahreserträge | keine
6. Leistungen Dritter: | keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine
Anlage _Kostendeckblatt (ca. 272 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 12 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2024 im OBR 2 abgelehnt.
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme); CDU, FDP und BFF (= Enthaltung)