Temporäre Erweiterung der Ackermannschule durch Holzpavillons
Zusammenfassung
Die temporäre Erweiterung der Ackermannschule durch Holzpavillons wird vorgeschlagen, um den Platzbedarf zu decken. Es wird um Klärung gebeten, in welchem Umfang Mittel der Heinrich-Seliger-Schule dafür verwendet werden sollen und welche Auswirkungen dies auf die geplanten Maßnahmen hat.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Aus dem Vortrag des Magistrats vom 09.09.2022, M 143, geht hervor, dass zur Finanzierung der temporären Erweiterung der Ackermannschule durch Holzpavillons auch Mittel der Projektdefinition 5.009849 der Heinrich-Seliger-Schule in Anspruch genommen worden sollen.
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- In welchem Umfang soll der für die Heinrich-Seliger-Schule vorgesehene Mittelansatz von 675.000 Euro für die o. g. Maßnahme in Anspruch genommen werden?
- Welche zeitlichen und quantitativen Auswirkungen hat dies auf Maßnahmen, die für die Heinrich-Seliger-Schule geplant sind?
Kontext
Aus dem Vortrag des Magistrats vom 09.09.2022, M 143, geht hervor, dass zur Finanzierung der temporären Erweiterung der Ackermannschule durch Holzpavillons auch Mittel der Projektdefinition 5.009849 der Heinrich-Seliger-Schule in Anspruch genommen worden sollen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2022MM 143Ackermannschule hier: Temporär Erweiterung durch HolzpavillonsMagistratsvortrag
- 13. Oktober 2022Sie sind hierVV 515Temporäre Erweiterung der Ackermannschule durch HolzpavillonsAnfrage
- 13. Oktober 2022OFOF 356/9Temporäre Erweiterung der Ackermannschule durch HolzpavillonsOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 236Temporäre Erweiterung der Ackermannschule durch HolzpavillonsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen