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Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
39 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 2 schlägt vor, die erneuerbare Energieversorgung im Rebstock-Quartier durch die Installation von Fotovoltaikanlagen auf den Dachflächen der geplanten Gebäude zu fördern. Dies soll zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen und das ungenutzte Potenzial innerstädtischer Flächen ausschöpfen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Der Magistrat wird gebeten, für alle Gebäude im Baugebiet zu prüfen und zu berichten, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Fotovoltaikanlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, so wird der Magistrat gebeten, die Bauverantwortlichen dazu anzuhalten, auf diesen geeigneten Flächen Fotovoltaikanlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen.

Begründung

Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potential. Begrünung und Fotovoltaik-Anlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar: Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Fotovoltaik-Anlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt. Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die Fotovoltaik-Anlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Fotovoltaikmodule sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente Fotovoltaik-Anlagen schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieterinnen bzw. Mieter in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieterinnen bzw. Mieter profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieterinnen bzw. Vermieter. In der 62-seitigen Begründung des Bebauungsplanes Nr. 683 Ä Rebstock kommen die Wörter "Fotovoltaik" oder "Solar" bislang nicht vor. Die Anregung zielt darauf ab, dieses Versäumnis zu korrigieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Januar 2021MM 191. Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB 2. Überarbeitung des Vorplanungsbeschlusses zur Anbindung der BAB 648 an die LudwigLandmann-StraßeMagistratsvortrag
  2. 21. Mai 2021OFOF 28/2Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Benennung des StadtplatzesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, BFF
  3. 21. Mai 2021OFOF 26/2Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: MobilitätOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 21. Mai 2021OFOF 25/2Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare EnergieversorgungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 7. Juni 2021OIOI 1Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Benennung des StadtplatzesInitiative
  6. 7. Juni 2021Sie sind hier
    OMOM 215Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung
    Direktanregung
  7. 7. Juni 2021OMOM 216Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: MobilitätDirektanregung
  8. 27. September 2021STST 1763Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare EnergieversorgungStellungnahme
  9. 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1958Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: MobilitätStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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