Vereine und lokale Institutionen mit Corona-Hilfen aus dem Ortsbeiratsbudget unterstützen
Begründung
Corona-Hilfen aus dem Ortsbeiratsbudget unterstützen Vorgang: OA 549/20 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V., § 6050/20; Beschl. d. Stv.-V., § 7058/21 Auf Grundlage einer Anregung aus dem Ortsbeirat 6 (OA 549 vom 12.05.2020) hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 6050 entschieden, die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte im Jahr 2020 um die Möglichkeit zu erweitern, aus diesen Mitteln Vereinen und lokalen Institutionen einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendungen zu gewähren, die gemeinnützige Ziele verfolgen und durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind. Mit Beschluss § 7038 hat die Stadtverordnetenversammlung nun beschlossen, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020, § 6050, bis zum 30.06.2021 verlängert wird.