Vereine und lokale Institutionen mit Corona-Hilfen auch im Jahr 2021 aus dem Ortsbeiratsbudget unterstützen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Verwendungsmöglichkeiten des Budgets der Ortsbeiräte für das Jahr 2021 zu erweitern, um Vereine und lokale Institutionen, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, zu unterstützen. Dies ist notwendig, um das ehrenamtliche Engagement vor Ort auch nach der Pandemie aufrechtzuerhalten.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte werden auch für das Jahr 2021 dahingehend erweitert, dass die Ortsbeiräte aus diesen Mitteln Vereine und lokale Institutionen, die gemeinnützige Ziele verfolgen und durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, in Form von einmaligen, nicht rückzahlbare Zuwendungen unterstützen können.
Begründung
Auf Grundlage einer Anregung aus dem Ortsbeirat 6 (OA 549 vom 12.05.2020) hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 6050 entschieden, die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte im Jahr 2020 dahingehend zu erweitern, dass aus diesen Mitteln Vereine und lokale Institutionen mit gemeinnützigen Zielen, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, unterstützt werden können. Einige Vereine und Institutionen haben sich bereits an den Ortsbeirat mit der Bitte um Unterstützung gewandt und der Ortsbeirat hat einstimmig die Unterstützung beschlossen. Nun ist absehbar, dass sich die Corona-Pandemie in das Jahr 2021 auswirken wird. Dies betrifft auch die Vereine und Institutionen, die sich vor Ort engagieren und die durch die Pandemie in ihrer Arbeit (teilweise stark) eingeschränkt sind. Dadurch, dass viele Stadtteilfeste und Veranstaltungen abgesagt werden mussten, entfiel für viele Vereine und Institutionen eine wichtige Einnahmequelle. Wenn nun auch in 2021 Stadtteilfeste und Veranstaltungen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können, werden weitere Vereine und Institutionen existenziell von Einnahmeausfällen bedroht sein. Damit das (ehrenamtliche) Engagement vor Ort auch nach der Corona-Pandemie bestehen bleibt, ist es wichtig und notwendig, dass die Vereine und Institutionen auch im kommenden Jahr unterstützt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2020Sie sind hierOFOF 1416/6Vereine und lokale Institutionen mit Corona-Hilfen auch im Jahr 2021 aus dem Ortsbeiratsbudget unterstützenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
- 24. November 2020OAOA 638Vereine und lokale Institutionen mit Corona-Hilfen auch im Jahr 2021 aus dem Ortsbeiratsbudget unterstützenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme