Vereine und lokale Institutionen auch im Jahr 2022 mit Corona-Soforthilfen aus Ortsbeiratsmitteln unterstützen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Geltungsdauer des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 wird bis zum 31.12.2022, § 65, verlängert. Den Ortsbeiräten wird entsprechend auch im Jahr 2022 ermöglicht, mit Mitteln aus ihrem Budget Vereine und lokale Institutionen, die gemeinnützige Ziele verfolgen und durch die Coronapandemie in Not geraten sind, in Form von einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuwendungen zu unterstützen.
Begründung
Auf Grundlage einer Anregung aus dem Ortsbeirat 6 (OA 549 vom 12.05.2020) hat die Stadtverordnetenversammlung im vergangenen Jahr die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte dahin gehend erweitert, dass aus diesen Mitteln Vereine und lokale Institutionen mit gemeinnützigen Zielen, die durch die Coronapandemie in Not geraten sind, unterstützt werden können. Viele Vereinsringe und Vereine mussten (und müssen weiterhin) aufgrund der Coronapandemie mit der Absage von Veranstaltungen, der Reduzierung von Kursen und Sportangeboten und häufig auch einem Mitgliederrückgang zurechtkommen. Daraus ergeben sich auch finanzielle Konsequenzen, die die Existenz von Vereinen und Institutionen und damit das für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft grundlegende ehrenamtliche Engagement gefährden. Einige Vereine und Institutionen haben sich bereits an den Ortsbeirat 6 mit der Bitte um Unterstützung gewandt, und der Ortsbeirat konnte hier schon wertvolle Unterstützung leisten und dazu beitragen, schwierige Situationen zu vermeiden oder abzumildern. Die Verwendung von Ortsbeiratsmitteln für Corona-Soforthilfen für Vereine und Institutionen ist bisher jedoch bis zum 31.12.2021 begrenzt. Da die Pandemie aber weiter anhält und Vereine aus Verantwortung für die Gesundheit von Mitwirkenden und Besuchern jetzt wieder erste, für Winter 2021 und Frühjahr 2022 geplante Veranstaltungen absagen müssen (ganz aktuell werden in vielen Stadtteilen die Weihnachtsmärkte abgesagt und auch einige Fastnachtsveranstaltungen können nicht stattfinden), ist eine Verlängerung dieser Corona-Soforthilfen bis zum 31.12.2022 nicht nur gerechtfertigt, sondern auch geboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2021OFOF 265/6Vereine und lokale Institutionen auch im Jahr 2022 mit Corona-Soforthilfen aus Ortsbeiratsmitteln unterstützenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. November 2021Sie sind hierOAOA 99Vereine und lokale Institutionen auch im Jahr 2022 mit Corona-Soforthilfen aus Ortsbeiratsmitteln unterstützen Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 17.11.2021, NR 170Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlagen NR 170 und OA 99 auf die Tagesordnung II der 8. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 206 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 99 wird im Rahmen der Vorlage NR 206 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 170) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 99) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 206 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 99 wird im Rahmen der Vorlage NR 206 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 170) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 99) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (NR 170 und OA 99 = Annahme)