Corona-Soforthilfen der Ortsbeiräte fortführen
Begründung
fortführen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geltungsdauer des Beschlusses § 65 der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 wird bis zum 31.12.2022 verlängert. Begründung: Viele Vereinsringe und Vereine mussten und müssen weiterhin wegen der Corona-Pandemie mit der Absage von Veranstaltungen, der Reduzierung von Kursen und Sportangeboten und häufig auch einem Mitgliederrückgang zurechtkommen. Daraus ergeben sich auch finanzielle Konsequenzen, die die Existenz von Vereinen und Institutionen und damit das für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft grundlegende ehrenamtliche Engagement gefährden. Durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung wurde in den Jahren 2020 und 2021 den Ortsbeiräten ermöglicht, Ortsbeiratsmittel für nicht rückzahlbare Zuwendungen an Vereine und andere lokale Institutionen, die gemeinnützige Ziele verfolgen und durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, zur Verfügung zu stellen. Die Vereinshilfen durch die Ortsbeiräte konnten in vielen Fällen dazu beitragen, schwierige Situationen zu vermeiden oder abzumildern. Die Verwendung von Ortsbeiratsmitteln für Corona-Soforthilfen für Vereine ist bisher bis zum 31.12.2021 begrenzt. Da die Pandemie weiter anhält und Vereine aus Verantwortung für die Gesundheit von Mitwirkenden und Besuchern jetzt wieder erste, für Winter und Frühjahr 2022 geplante Veranstaltungen wie z.B. Fastnachts-Veranstaltungen absagen müssen, ist eine Verlängerung dieser Vereinshilfen bis zum 31.12.2022 nicht nur gerechtfertigt, sondern auch geboten.