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Ortsbeiräten die Möglichkeit für Corona-Soforthilfen für Vereine und lokale Institutionen erhalten

Vorlagentyp: NR GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Begründung

Corona-Soforthilfen für Vereine und lokale Institutionen erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Geltungsdauer des Beschlusses § 65 der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 wird bis zum 30.06.2022, verlängert. Begründung: Auf Grundlage einer Anregung aus dem Ortsbeirat 6 (OA 549 vom 12.05.2020) hat die Stadtverordnetenversammlung im vergangenen Jahr die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte dahingehend erweitert, dass aus diesen Mitteln Vereine und lokale Institutionen mit gemeinnützigen Zielen, die durch die Coronapandemie in Not geraten sind, unterstützt werden können. Viele Vereinsringe und Vereine mussten (und müssen weiterhin) aufgrund der Coronapandemie mit der Absage von Veranstaltungen, der Reduzierung von Kursen und Sportangeboten und häufig auch einem Mitgliederrückgang zurechtkommen. Daraus ergeben sich auch finanzielle Konsequenzen, die die Existenz von Vereinen und Institutionen und damit das für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft grundlegende ehrenamtliche Engagement gefährden. Einige Vereine und Institutionen haben sich bereits an den Ortsbeirat 6 mit der Bitte um Unterstützung gewandt, und der Ortsbeirat konnte hier schon wertvolle Unterstützung leisten und dazu beitragen, schwierige Situationen zu vermeiden oder abzumildern. Die Verwendung von Ortsbeiratsmitteln für Corona-Soforthilfen für Vereine und Institutionen ist bisher jedoch bis zum 31.12.2021 begrenzt. Da die Pandemie aber weiter anhält und Vereine aus Verantwortung für die Gesundheit von Mitwirkenden und Besuchern jetzt wieder erste, für den Winter 2021 und das Frühjahr 2022 geplante Veranstaltungen absagen müssen ist eine Verlängerung dieser Möglichkeit für Corona-Soforthilfen bis zum 31.12.2022 geboten.