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Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen

Vorlagentyp: OFfraktionslos
26 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert, dass FußgängerInnen in der Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen berücksichtigt werden, da sie eine besonders schutzbedürftige Gruppe im Verkehr darstellen. Ziel ist es, die Sicherheit des Fußverkehrs zu erhöhen und spezifische Bedürfnisse in der Verkehrsplanung zu berücksichtigen.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen in der Jahres-Statistik der Unfallhäufungsstellen künftig auch den Punkt: "Beteiligung FußgängerInnen" zu berücksichtigen.

Zudem sind entsprechende Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen auch für die Sicherheit des Fußverkehrs zu ergreifen.

Begründung

FußgängerInnen als vulnerabelsten Gruppe im Verkehr sind besonders schutzbedürftig. Daher ist es unverständlich, warum sie in der Jahres-Statistik der Unfallhäufungsstellen nicht wie Radfahrende Verkehrsteilnehmer separat erfasst und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Spezifische Bedürfnisse und Gefahrenquellen für den Fußverkehr sollten bei der Verkehrsplanung seitens der Stadt stärker berücksichtigt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Juni 2023BB 251Untersuchung von StraßenverkehrsunfällenMagistratsbericht
  2. 5. Juli 2023Sie sind hier
    OFOF 863/5Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen
    Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
  3. 14. Juli 2023OMOM 4306Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der UnfallhäufungsstellenDirektanregung
  4. 4. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2408Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der UnfallhäufungsstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 51
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4306 2023 1. Die Vorlage B 251 dient unter Hinweis auf die Vorlage OM 4306 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 863/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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