Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert, dass FußgängerInnen in der Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen berücksichtigt werden, da sie eine besonders schutzbedürftige Gruppe im Verkehr darstellen. Ziel ist es, die Sicherheit des Fußverkehrs zu erhöhen und spezifische Bedürfnisse in der Verkehrsplanung zu berücksichtigen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen in der Jahres-Statistik der Unfallhäufungsstellen künftig auch den Punkt: "Beteiligung FußgängerInnen" zu berücksichtigen.
Zudem sind entsprechende Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen auch für die Sicherheit des Fußverkehrs zu ergreifen.
Begründung
FußgängerInnen als vulnerabelsten Gruppe im Verkehr sind besonders schutzbedürftig. Daher ist es unverständlich, warum sie in der Jahres-Statistik der Unfallhäufungsstellen nicht wie Radfahrende Verkehrsteilnehmer separat erfasst und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Spezifische Bedürfnisse und Gefahrenquellen für den Fußverkehr sollten bei der Verkehrsplanung seitens der Stadt stärker berücksichtigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2023BB 251Untersuchung von StraßenverkehrsunfällenMagistratsbericht
- 5. Juli 2023Sie sind hierOFOF 863/5Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der UnfallhäufungsstellenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 14. Juli 2023OMOM 4306Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der UnfallhäufungsstellenDirektanregung
- 4. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2408Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der UnfallhäufungsstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme