Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Beteiligung von Fußgängerinnen und Fußgängern in der Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen zu berücksichtigen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dies ist notwendig, da Fußgänger die vulnerabelste Gruppe im Verkehr darstellen und ihre spezifischen Bedürfnisse in der Verkehrsplanung stärker beachtet werden sollten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, bei der Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen in der Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen künftig auch den Punkt "Beteiligung Fußgängerinnen und Fußgänger" zu berücksichtigen.
Zudem wird der Magistrat gebeten, entsprechende Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen auch für die Sicherheit des Fußverkehrs zu ergreifen.
Begründung
Fußgängerinnen und Fußgänger als vulnerabelste Gruppe im Verkehr sind besonders schutzbedürftig. Daher ist es unverständlich, warum sie in der Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen nicht wie Rad fahrende Verkehrsteilnehmer separat erfasst und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Spezifische Bedürfnisse und Gefahrenquellen für den Fußverkehr sollten bei der Verkehrsplanung seitens der Stadt stärker berücksichtigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2023BB 251Untersuchung von StraßenverkehrsunfällenMagistratsbericht
- 5. Juli 2023OFOF 863/5Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der UnfallhäufungsstellenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 14. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4306Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der UnfallhäufungsstellenDirektanregung
- 4. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2408Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der UnfallhäufungsstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1