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Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Unfallkommission behandelt alle Unfallhäufungsstellen, die von der Polizei gemeldet werden, individuell und priorisiert bei Beschließung der geeigneten Maßnahmen nicht nach der Art der Beteiligung, also ob die Verletzten zum Beispiel Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen waren. Ziel ist stets die Entschärfung der Unfallhäufungsstelle und die zukünftige Vermeidung von Verkehrsunfällen, die zur Entstehung der Unfallhäufungsstelle beigetragen haben. Wenn Maßnahmen zum Schutz von Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen notwendig beziehungsweise möglich sind, werden diese selbstverständlich auch beschlossen. Ziel der Jahresstatistik der einzelnen Unfallhäufungsstellen ist die Auswertung der Maßnahmenwirkung, also wie wirksam die getroffenen Maßnahmen waren. Die Differenzierung der Beteiligten in der Auswertung der Statistik der einzelnen Unfallhäufungsstellen würde bedeuten, dass beispielsweise eine verletzte Person, die zu Fuß unterwegs war, anders gewertet werden könnte, als eine verletzte Person mit einem Pkw. Bei der Maßnahmenwirkung von Unfallhäufungsstellen ist jedoch nur die Reduzierung von Verkehrsunfällen und von Schwer- oder Leichtverletzten entscheidend. Bei der Auswertung der tödlichen Verkehrsunfälle werden stets die Beteiligten unter "Bemerkungen" mitaufgeführt. Um sich ein Bild über die Entwicklung von Verkehrsunfällen im Stadtgebiet mit Beteiligung von Fußgänger:innen zu machen, wird auf die jährlich publizierte Verkehrsunfallstatistik von der Polizei verwiesen, abrufbar unter https://ppffm.polizei.hessen.de/Ueber-uns/Regionales/Statistik/.