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Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen. Es wird betont, dass die Unfallkommission alle Unfallhäufungsstellen individuell behandelt, unabhängig von der Art der Beteiligung. Ziel ist die Reduzierung von Verkehrsunfällen und die Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Unfallkommission behandelt alle Unfallhäufungsstellen, die von der Polizei gemeldet werden, individuell und priorisiert bei Beschließung der geeigneten Maßnahmen nicht nach der Art der Beteiligung, also ob die Verletzten zum Beispiel Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen waren. Ziel ist stets die Entschärfung der Unfallhäufungsstelle und die zukünftige Vermeidung von Verkehrsunfällen, die zur Entstehung der Unfallhäufungsstelle beigetragen haben. Wenn Maßnahmen zum Schutz von Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen notwendig beziehungsweise möglich sind, werden diese selbstverständlich auch beschlossen.

Ziel der Jahresstatistik der einzelnen Unfallhäufungsstellen ist die Auswertung der Maßnahmenwirkung, also wie wirksam die getroffenen Maßnahmen waren. Die Differenzierung der Beteiligten in der Auswertung der Statistik der einzelnen Unfallhäufungsstellen würde bedeuten, dass beispielsweise eine verletzte Person, die zu Fuß unterwegs war, anders gewertet werden könnte, als eine verletzte Person mit einem Pkw. Bei der Maßnahmenwirkung von Unfallhäufungsstellen ist jedoch nur die Reduzierung von Verkehrsunfällen und von Schwer- oder Leichtverletzten entscheidend.

Bei der Auswertung der tödlichen Verkehrsunfälle werden stets die Beteiligten unter "Bemerkungen" mitaufgeführt. Um sich ein Bild über die Entwicklung von Verkehrsunfällen im Stadtgebiet mit Beteiligung von Fußgänger:innen zu machen, wird auf die jährlich publizierte Verkehrsunfallstatistik von der Polizei verwiesen, abrufbar unter https://ppffm.polizei.hessen.de/Ueber-uns/Regionales/Statistik/.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Juni 2023BB 251Untersuchung von StraßenverkehrsunfällenMagistratsbericht
  2. 5. Juli 2023OFOF 863/5Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der UnfallhäufungsstellenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  3. 14. Juli 2023OMOM 4306Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der UnfallhäufungsstellenDirektanregung
  4. 4. Dezember 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 2408Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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