Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, an den Magistrat die Aufforderung zu richten, über die folgenden Fragen Auskunft zu erteilen:
- Auf welchen Vorentwurf vom 13.05.2015 bezieht sich der Magistrat in der B 159 vom 17.04.2023?
- Enthält dieser Vorentwurf auch Feststellungen zu den Flächen des Bebauungsplanes B 653 (Niederrad) und B 654 (Goldstein), die auch unmittelbar an die BAB 5 angrenzen, sodass auch hier mit einem entsprechenden Flächenverlust zu rechnen ist.
Begründung
Kleingartenanlagen 2019 - 2022 Die oben genannte Stellungnahme wirft Fragen in Bezug auf die dem Magistrat vorliegenden Kenntnisse hinsichtlich des Ausbaus der BAB 5 auf. In dem Bericht des Magistrats heißt es unter Ziffer 2.2 lit. a) Verbreiterung der A5 zwischen Nordwestkreuz und AS Friedberg: "Der KGV Nordweststadt e. V. verliert durch eine neue Böschung Flächen am westlichen Rand (gem. Vorentwurf vom 13.05.2015). Die Maßnahme befindet sich weiter im Vorentwurfsstadium. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse in die Ausbauplanung einfließen. (...)". In dem B-Plan finden sich allerdings keine Aussagen zu dem geplanten Autobahnausbau und dem damit einhergehenden Flächenverlust zulasten des Kleingartenvereines. Zu Kleingartenflächen, die in Goldstein und damit in dem Bereich des Ortsbeirates 6 liegen heißt es weiter unten lediglich: "Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176) sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (...)." Im Übrigen werden die Möglichkeiten für die Verbesserung eines Schallschutzes erörtert.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme