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Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022

Vorlagentyp: OA
38 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, Informationen über den geplanten Autobahnausbau und dessen Auswirkungen auf Kleingartenanlagen bereitzustellen. Ziel ist es, Klarheit über mögliche Flächenverluste zu erhalten und die Interessen der Kleingartenvereine zu wahren.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der oben genannte Bericht wirft Fragen in Bezug auf die dem Magistrat vorliegenden Kenntnisse hinsichtlich des Ausbaus der BAB 5 auf.

In dem Bericht des Magistrats heißt es unter Ziffer 2.2 a) Verbreiterung der A 5 zwischen Nordwestkreuz und AS Friedberg: "Der KGV Nordweststadt e. V. verliert durch eine neue Böschung Flächen am westlichen Rand (gem. Vorentwurf vom 13.05.2015). Die Maßnahme befindet sich weiter im Vorentwurfsstadium. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse in die Ausbauplanung einfließen. (...)". Im Bebauungsplan finden sich allerdings keine Aussagen zu dem geplanten Autobahnausbau und dem damit einhergehenden Flächenverlust zulasten des Kleingartenvereines.

Zu Kleingartenflächen, die in Goldstein und damit in dem Bereich des Ortsbezirkes 6 liegen, heißt es weiter unten lediglich: "Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176), sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (...)." Im Übrigen werden die Möglichkeiten für die Verbesserung eines Schallschutzes erörtert.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, über die folgenden Fragen Auskunft zu erteilen:

  1. Auf welchen Vorentwurf vom 13.05.2015 bezieht sich der Magistrat im Bericht vom 17.04.23, B 159?
  2. Enthält dieser Vorentwurf auch Feststellungen zu den Flächen der Bebauungspläne Nr. 653 (Niederrad) und Nr. 654 (Goldstein), die auch unmittelbar an die BAB 5 angrenzen, sodass auch hier mit einem entsprechenden Flächenverlust zu rechnen ist?

Begründung

2019 - 2022 Vorgang: B 159/23 Der oben genannte Bericht wirft Fragen in Bezug auf die dem Magistrat vorliegenden Kenntnisse hinsichtlich des Ausbaus der BAB 5 auf. In dem Bericht des Magistrats heißt es unter Ziffer 2.2 a) Verbreiterung der A 5 zwischen Nordwestkreuz und AS Friedberg: "Der KGV Nordweststadt e. V. verliert durch eine neue Böschung Flächen am westlichen Rand (gem. Vorentwurf vom 13.05.2015). Die Maßnahme befindet sich weiter im Vorentwurfsstadium. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse in die Ausbauplanung einfließen. (...)". Im Bebauungsplan finden sich allerdings keine Aussagen zu dem geplanten Autobahnausbau und dem damit einhergehenden Flächenverlust zulasten des Kleingartenvereines. Zu Kleingartenflächen, die in Goldstein und damit in dem Bereich des Ortsbezirkes 6 liegen, heißt es weiter unten lediglich: "Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176), sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (...)." Im Übrigen werden die Möglichkeiten für die Verbesserung eines Schallschutzes erörtert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. April 2023BB 159Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019-2022Magistratsbericht
  2. 19. Juni 2023OFOF 788/6Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 4. Juli 2023Sie sind hier
    OAOA 377Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022
    Anregung
  4. 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 70Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 20 · 14.09.2023
TO I, TOP 35
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
FRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
Linke (Annahme)Gartenpartei (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme)

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