Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, Informationen über den geplanten Autobahnausbau und dessen Auswirkungen auf Kleingartenanlagen bereitzustellen. Ziel ist es, Klarheit über mögliche Flächenverluste zu erhalten und die Interessen der Kleingartenvereine zu wahren.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der oben genannte Bericht wirft Fragen in Bezug auf die dem Magistrat vorliegenden Kenntnisse hinsichtlich des Ausbaus der BAB 5 auf.
In dem Bericht des Magistrats heißt es unter Ziffer 2.2 a) Verbreiterung der A 5 zwischen Nordwestkreuz und AS Friedberg: "Der KGV Nordweststadt e. V. verliert durch eine neue Böschung Flächen am westlichen Rand (gem. Vorentwurf vom 13.05.2015). Die Maßnahme befindet sich weiter im Vorentwurfsstadium. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse in die Ausbauplanung einfließen. (...)". Im Bebauungsplan finden sich allerdings keine Aussagen zu dem geplanten Autobahnausbau und dem damit einhergehenden Flächenverlust zulasten des Kleingartenvereines.
Zu Kleingartenflächen, die in Goldstein und damit in dem Bereich des Ortsbezirkes 6 liegen, heißt es weiter unten lediglich: "Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176), sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (...)." Im Übrigen werden die Möglichkeiten für die Verbesserung eines Schallschutzes erörtert.
Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, über die folgenden Fragen Auskunft zu erteilen:
- Auf welchen Vorentwurf vom 13.05.2015 bezieht sich der Magistrat im Bericht vom 17.04.23, B 159?
- Enthält dieser Vorentwurf auch Feststellungen zu den Flächen der Bebauungspläne Nr. 653 (Niederrad) und Nr. 654 (Goldstein), die auch unmittelbar an die BAB 5 angrenzen, sodass auch hier mit einem entsprechenden Flächenverlust zu rechnen ist?
Begründung
2019 - 2022 Vorgang: B 159/23 Der oben genannte Bericht wirft Fragen in Bezug auf die dem Magistrat vorliegenden Kenntnisse hinsichtlich des Ausbaus der BAB 5 auf. In dem Bericht des Magistrats heißt es unter Ziffer 2.2 a) Verbreiterung der A 5 zwischen Nordwestkreuz und AS Friedberg: "Der KGV Nordweststadt e. V. verliert durch eine neue Böschung Flächen am westlichen Rand (gem. Vorentwurf vom 13.05.2015). Die Maßnahme befindet sich weiter im Vorentwurfsstadium. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse in die Ausbauplanung einfließen. (...)". Im Bebauungsplan finden sich allerdings keine Aussagen zu dem geplanten Autobahnausbau und dem damit einhergehenden Flächenverlust zulasten des Kleingartenvereines. Zu Kleingartenflächen, die in Goldstein und damit in dem Bereich des Ortsbezirkes 6 liegen, heißt es weiter unten lediglich: "Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176), sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (...)." Im Übrigen werden die Möglichkeiten für die Verbesserung eines Schallschutzes erörtert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023BB 159Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019-2022Magistratsbericht
- 19. Juni 2023OFOF 788/6Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. Juli 2023Sie sind hierOAOA 377Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022Anregung
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 70Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme)