Ortsbeiratsbudget: Verfahren für Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachen
Begründung
Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich das Verfahren für vom Ortsbeirat beschlossene Zuschüsse an Vereine und Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten vereinfachen lässt. Begründung: Das Verfahren für die erweiterte Verwendung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget für soziale Projekte ehrenamtlich arbeitender Vereine und Initiativen erscheint unnötig aufwändig und inkl. des kenntnisnehmenden Unterschriftenverfahrens seitens des Magistrats auch langwierig. Hierbei ist zu beachten, dass die Ortsbeiräte gehalten sind, keine allgemeine Vereinsförderung zu bezuschussen, sondern lediglich zeitlich begrenzte Projekte. Zum Hintergrund: Die mit NR 1005 v. 11.09.2014 und dem Beschluss der STVV v. 16.10.2014 § 5183 erweiterten Verwendungsmöglichkeiten für den sozialen Bereich sind lt. Schreiben des Hauptamtes vom Januar d. J. als "Gewährung eines Zuschusses" eingestuft. Damit folgt das Verfahren den Vorgaben zur allgemeinen Vereinsförderung, was konkret bedeutet, dass die Gemeinnützigkeit der Zuwendungsempfänger überprüft wird und diese zusätzlich zum Ortsbeiratsbeschluss einen schriftlichen Antrag einreichen müssen. Dem Antrag ist zudem ein Finanzierungsplan und Angaben darüber beizufügen, ob und welche Zuwendungen der Verein/die Initiative von anderen städtischen Stellen für den gleichen oder auch andere Zwecke erhält.