Ortsbeiratsbudget: Verfahren für Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachen
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4542 entstanden aus Vorlage: OF 784/2 vom 21.09.2015
Betreff: Ortsbeiratsbudget: Verfahren für Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachen Vorgang: NR 1005/14; Beschl. d. Stv-V. § 5183/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich das Verfahren für vom Ortsbeirat beschlossene Zuschüsse an Vereine und Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten vereinfachen lässt.
Begründung: Das Verfahren für die erweiterte Verwendung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget für soziale Projekte ehrenamtlich arbeitender Vereine und Initiativen erscheint unnötig aufwendig und inklusive des kenntnisnehmenden Unterschriftenverfahrens seitens des Magistrats auch langwierig. Hierbei ist zu beachten, dass die Ortsbeiräte gehalten sind, keine allgemeine Vereinsförderung zu bezuschussen, sondern lediglich zeitlich begrenzte Projekte. Zum Hintergrund: Die mit der Vorlage NR 1005 und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014, § 5183, erweiterten Verwendungsmöglichkeiten für den sozialen Bereich sind laut Schreiben des Hauptamtes vom Januar dieses Jahres als "Gewährung eines Zuschusses" eingestuft. Damit folgt das Verfahren den Vorgaben zur allgemeinen Vereinsförderung, was konkret bedeutet, dass die Gemeinnützigkeit der Zuwendungsempfänger überprüft wird und diese zusätzlich zum Ortsbeiratsbeschluss einen schriftlichen Antrag einreichen müssen. Dem Antrag ist zudem ein Finanzierungsplan und Angaben darüber beizufügen, ob und welche Zuwendungen der Verein oder die Initiative von anderen städtischen Stellen für den gleichen oder auch für andere Zwecke erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2015OFOF 784/2Ortsbeiratsbudget: Verfahren für Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. September 2015Sie sind hierOMOM 4542Ortsbeiratsbudget: Verfahren für Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachenDirektanregung
- 4. März 2016STST 430Ortsbeiratsbudget: Verfahren für Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachenStellungnahme
- 4. Mai 2016OFOF 8/2Ortsbeiratszuschüsse an soziale Projekte: Merkblatt kann Verfahren erleichtern und beschleunigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Mai 2016OMOM 74Ortsbeiratszuschüsse: Merkblatt kann Verfahren erleichtern und beschleunigenDirektanregung
- 4. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 1319Ortsbeiratszuschüsse: Merkblatt kann Verfahren erleichtern und beschleunigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats