Bebauungsplan Nr. 902 nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger!
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Informationsveranstaltung in der Nachbarschaft zu dem Planungsgebiet durchzuführen, bei der die Bevölkerung über den Inhalt der Änderungen in Kenntnis gesetzt wird.
Begründung
Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Informationsveranstaltung in der Nachbarschaft zu dem Planungsgebiet durchzuführen, bei der die Bevölkerung über den Inhalt der Änderungen in Kenntnis gesetzt wird. Begründung: Bei den öffentlichen Präsentationen im Zuge des städtebaulichen Wettbewerbs 2018 war der Bevölkerung immer wieder gesagt worden, dass auf der Fläche zwischen 600 und 700 Wohneinheiten bei überwiegend viergeschossiger Bauweise entstehen würden. Ausweislich der Anlagen zu der Änderung des Aufstellungsbeschlusses sollen - aus Gründen des zuvor unterschätzten Lärmschutzbedarfs - die Gebäude zu einem weit überwiegenden Anteil mit fünf Geschossen ausgeführt werden können. Ferner soll die Anzahl der Wohneinheiten auf ca. 900 erhöht werden. Diese weitere Verdichtung der geplanten Bebauung kann nachteilige Auswirkungen auf die soziale und verkehrliche Infrastruktur in der weiteren Umgebung haben. Die Bevölkerung in den angrenzenden Wohngebieten sollte deshalb vor einer endgültigen Entscheidung über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses informiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 8. Dezember 2022OMOM 3277Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“Direktanregung
- 28. April 2023STST 978Aktueller Planungsstand für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung"Stellungnahme
- 26. April 2024MM 54Bebauungsplan Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 19. Juni 2024Sie sind hierOFOF 772/9Bebauungsplan Nr. 902 nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger!Ortsbeiratsantrag · FDP
- 4. Juli 2024OMOM 5706Bebauungsplan Nr. 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger!Direktanregung
- 27. September 2024Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 1719Bebauungsplan Nr. 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger!Stellungnahme
- 2. April 2025OFOF 980/9Aktueller Planungsstand für das Baugebiet Nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme