Bebauungsplan Nr. 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger!
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung des Bebauungsplans durchzuführen, um die Bürger über die Erhöhung der Wohneinheiten und die Bauweise zu informieren. Dies ist notwendig, da in der Vergangenheit andere Informationen zur Anzahl der Wohneinheiten gegeben wurden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Informationsveranstaltung in der Nachbarschaft zu dem Planungsgebiet durchzuführen, bei der die Bevölkerung über den Inhalt der Änderungen in Kenntnis gesetzt wird.
Begründung
Bei den öffentlichen Präsentationen im Zuge des städtebaulichen Wettbewerbs 2018 war der Bevölkerung immer wieder gesagt worden, dass auf der genannten Fläche zwischen 600 und 700 Wohneinheiten bei überwiegend viergeschossiger Bauweise entstehen würden. Ausweislich der Anlagen zu der Änderung des Aufstellungsbeschlusses sollen - aus Gründen des zuvor unterschätzten Lärmschutzbedarfs - die Gebäude zu einem weit überwiegenden Anteil mit fünf Geschossen ausgeführt werden können. Ferner soll die Anzahl der Wohneinheiten auf ca. 900 erhöht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 20. November 2022OFOF 389/9Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Dezember 2022OMOM 3277Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“Direktanregung
- 28. April 2023STST 978Aktueller Planungsstand für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung"Stellungnahme
- 26. April 2024MM 54Bebauungsplan Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 19. Juni 2024OFOF 772/9Bebauungsplan Nr. 902 nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger!Ortsbeiratsantrag · FDP
- 4. Juli 2024Sie sind hierOMOM 5706Bebauungsplan Nr. 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger!Direktanregung
- 27. September 2024Antwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 1719Bebauungsplan Nr. 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger!Stellungnahme
- 1. April 2025OFOF 979/9Stand der Energieplanung für Bebauungsplan 903 - Nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. April 2025OFOF 980/9Aktueller Planungsstand für das Baugebiet Nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats