Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bebauungsplan Nr. 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger!

Vorlagentyp: STMagistrat
97 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand des Bebauungsplans Nr. 902 und die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs. Es sind bis zu 850 neue Wohneinheiten geplant, wobei geringfügige Anpassungen vorgenommen wurden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Eine zusätzliche Informationsveranstaltung wird nicht durchgeführt, da keine wesentlichen Änderungen vorliegen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs "Neues Wohnen in Frankfurt Eschersheim" wurden im Jahr 2018 der Öffentlichkeit präsentiert. In diesem Rahmen wurde bereits darüber informiert, dass im Plangebiet bis zu 850 neue Wohneinheiten entstehen sollen. Dieses Planungsziel kann unter anderem der im Jahr 2019 veröffentlichten Wettbewerbsdokumentation (Publikation des Stadtplanungsamtes Baustein 01/19) entnommen werden. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls bereits darüber informiert, dass zum Schutz der Wohnnutzung vor Verkehrslärmemissionen in Teilbereichen 5 Geschosse und eine geschlossene Bebauung (davon 4 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss) erforderlich werden können.

Der im Rahmen des Wettbewerbs öffentlich vorgestellte und von der Bürgerschaft bevorzugte Siegerentwurf zeigt genau diese Bebauungsstruktur mit einer überwiegend 5-geschossigen, geschlossenen Blockrandbebauung gegenüber den Hauptlärmquellen Berkersheimer Weg und BAB A661. An dieser städtebaulichen Grundkonzeption hat sich seit der letzten öffentlichen Veranstaltung keine wesentliche Änderung ergeben. Ebenfalls wurde am 08.04.2019 im Nachgang zum oben genannten Wettbewerb bereits die überarbeitete Planung mit einem neuen Schulstandort bestehend aus Grundschule, Turnhalle und integrierter Kindertagesstätte in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt.

Die in den Anlagen zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses dargestellten Anpassungen des städtebaulichen Entwurfes sind lediglich geringfügig. Sie wurden vollzogen, um den gesetzlich erforderlichen Anforderungen in Bezug auf die Gewährleistung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen im geplanten Quartier gerecht zu werden. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die vereinzelte Schließung von Gebäudezwischenräumen in besonders von Lärm betroffenen Lagen, sowie um Verlängerungen der bereits beim Siegerentwurf vorgesehenen Staffelgeschosse in Richtung Süd-Westen. Durch diese Änderungen hat sich eine Erhöhung der realisierbaren Wohneinheiten um rund 10 % ergeben.

Da sich im Vergleich zu dem zuletzt vorgestellten Entwurf keine erheblichen Veränderungen ergeben haben, wird zum jetzigen Zeitpunkt von der Durchführung einer zusätzlichen Informationsveranstaltung abgesehen. Sollten zukünftig maßgebliche Veränderungen in der Konzeption der Bebauung vorgenommen werden, wird der Magistrat der Bitte des Ortsbeirates nachkommen und die Öffentlichkeit sowie den Ortsbeirat über das aktuelle Verfahren informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 20. November 2022OFOF 389/9Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 8. Dezember 2022OMOM 3277Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“Direktanregung
  3. 28. April 2023STST 978Aktueller Planungsstand für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung"Stellungnahme
  4. 26. April 2024MM 54Bebauungsplan Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  5. 19. Juni 2024OFOF 772/9Bebauungsplan Nr. 902 nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger!Ortsbeiratsantrag · FDP
  6. 4. Juli 2024OMOM 5706Bebauungsplan Nr. 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger!Direktanregung
  7. 27. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 97 Wochen
    STST 1719Bebauungsplan Nr. 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger!
    Stellungnahme
  8. 1. April 2025OFOF 979/9Stand der Energieplanung für Bebauungsplan 903 - Nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · FDP
  9. 2. April 2025OFOF 980/9Aktueller Planungsstand für das Baugebiet Nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen