Bebauungsplan Nr. 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Keine Änderung ohne Information der Bürger!
Stellungnahme des Magistrats
Die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs "Neues Wohnen in Frankfurt Eschersheim" wurden im Jahr 2018 der Öffentlichkeit präsentiert. In diesem Rahmen wurde bereits darüber informiert, dass im Plangebiet bis zu 850 neue Wohneinheiten entstehen sollen. Dieses Planungsziel kann unter anderem der im Jahr 2019 veröffentlichten Wettbewerbsdokumentation (Publikation des Stadtplanungsamtes Baustein 01/19) entnommen werden. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls bereits darüber informiert, dass zum Schutz der Wohnnutzung vor Verkehrslärmemissionen in Teilbereichen 5 Geschosse und eine geschlossene Bebauung (davon 4 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss) erforderlich werden können. Der im Rahmen des Wettbewerbs öffentlich vorgestellte und von der Bürgerschaft bevorzugte Siegerentwurf zeigt genau diese Bebauungsstruktur mit einer überwiegend 5-geschossigen, geschlossenen Blockrandbebauung gegenüber den Hauptlärmquellen Berkersheimer Weg und BAB A661. An dieser städtebaulichen Grundkonzeption hat sich seit der letzten öffentlichen Veranstaltung keine wesentliche Änderung ergeben. Ebenfalls wurde am 08.04.2019 im Nachgang zum oben genannten Wettbewerb bereits die überarbeitete Planung mit einem neuen Schulstandort bestehend aus Grundschule, Turnhalle und integrierter Kindertagesstätte in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Die in den Anlagen zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses dargestellten Anpassungen des städtebaulichen Entwurfes sind lediglich geringfügig. Sie wurden vollzogen, um den gesetzlich erforderlichen Anforderungen in Bezug auf die Gewährleistung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen im geplanten Quartier gerecht zu werden. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die vereinzelte Schließung von Gebäudezwischenräumen in besonders von Lärm betroffenen Lagen, sowie um Verlängerungen der bereits beim Siegerentwurf vorgesehenen Staffelgeschosse in Richtung Süd-Westen. Durch diese Änderungen hat sich eine Erhöhung der realisierbaren Wohneinheiten um rund 10 % ergeben. Da sich im Vergleich zu dem zuletzt vorgestellten Entwurf keine erheblichen Veränderungen ergeben haben, wird zum jetzigen Zeitpunkt von der Durchführung einer zusätzlichen Informationsveranstaltung abgesehen. Sollten zukünftig maßgebliche Veränderungen in der Konzeption der Bebauung vorgenommen werden, wird der Magistrat der Bitte des Ortsbeirates nachkommen und die Öffentlichkeit sowie den Ortsbeirat über das aktuelle Verfahren informieren.