Schülerinnen- und Schülerversorgung im Gallus mit geringstmöglichen Mitteln - statt einem bundesweit beachteten Leuchtturmprojekt?
Begründung
im Gallus mit geringstmöglichen Mitteln - statt einem bundesweit beachteten Leuchtturmprojekt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Paul Hindemith Schule im "Integrierten Schulentwicklungsplan" endlich als vierzügig festschreiben zu lassen. Begründung: Im Abschlussbericht zum Bildungscampus Gallus Planungsphase 0 hat sich klar gezeigt, dass das Gelände für eine sechszügige Integrierte Gesamtschule, eine achtzügige Gymnasiale Oberstufe zu klein ist. Sollten auf dem Campus in der geplanten Form 1600 Schülerinnen und Schüler und Personal: Lehrende, Teilhabeassistierende, U-Plus Kräfte, Praktikant/innen, AG Leitende, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, Sozialarbeiter/innen, Mensamitarbeitende usw. insgesamt also ca. 250 Personen untergebracht werden, kann von einem "Leuchtturmprojekt" der bundesdeutschen Bildungslandschaft keine Rede mehr sein. Es stellt sich so dar, als beabsichtige das Bildungsdezernat eine möglichst große Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit geringstmöglichen Mitteln zu versorgen. Anmerkungen der Paul-Hindemith-Schule (PHS) zum Abschlussbericht Bildungscampus - Phase 0 (Auszug) S. 68:
- Zügigkeit: Die PHS wird hier als 6-zügig geführt. Wir weisen erneut darauf hin, dass wir dies ablehnen und die unserem Konzept entsprechende 4-Zügigkeit verankern wollen. Wie im Folgenden deutlich wird, sehen wir an zahlreichen Stellen große Probleme, eine so große Schülerzahl auf der sehr begrenzten Fläche angemessen unterzubringen.
- Falsche Gesamtschülerzahl: Die Schülerzahl der PHS wird mit ca. 900 angegeben. Wenn man ernstlich von einer 6-Zügigkeit ausgeht, ist dieser Wert signifikant falsch berechnet. Er ergibt sich im Anschlussbericht aus der Rechnung: 6 Jahrgänge x 6 Klassen x 25 SchülerInnen =
- Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Ab Klasse 7 werden die Klassen auf 27 SchülerInnen aufgestockt. Außerdem fehlen in der Kalkulation die 3 Intensivklassen (je 16 SchülerInnen) und die PuSch-Klasse (18 SchülerInnen). Abhängig davon, wie viele SchülerInnen im Jahrgang 10 weiterhin die Schule besuchen ergibt sich also folgende Rechnung: Klasse 5 und 6: 2 x 6 x 25 = 300 Schülerinnen Klasse 7 - 9: 3 x 6 x 27 = 486 SchülerInnen Klasse 10: 4 bis 6 x 27 = 108 bis 162 Schülerinnen 3 Intensivklassen: 3 x 16 = 48 SchülerInnen PuSch-Klasse: 18 SchülerInnen Folglich ergibt sich eine Summe von 960 im günstigsten und 1014 SchülerInnen im ungünstigsten Fall, wobei der "günstigste" Fall nicht die Planungsgrundlage sein darf, da wir grundsätzlich jedem Schüler den Besuch der 10 Klasse ermöglichen sollen. Das heißt, dass rund 10% der Schüler in der Kalkulation fehlen, was sich entsprechend auf die Berechnung der abgeleiteten Flächenbedarfe auswirkt (s.u.). Sollte sich der tatsächliche Platzbedarf auf der verfügbaren Fläche nicht realisieren lassen, raten wir zu einer Reduzierung der Zügigkeit.
- Zu geringe Lehrkräftezahl: Auch die Lehrkräftezahl ist folglich zu gering veranschlagt. Wir gehen von mindesten 90 statt der angegebenen 80 aus, zuzüglich Teilhabeassistenten, U+-Lehrkräfte, PraktikantInnen, AG-LeiterInnen, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, etc., also insgesamt deutlich über 100 MitarbeiterInnen.
- Ein ähnliches Problem ergibt sich im Übrigen u.E. bei der NGO, bei der ebenfalls schlicht mit 25 SchülerInnen pro Kurs kalkuliert wurde, was jedoch wiederum nur den "günstigsten" Fall darstellt, so dass wir auch hier von einem deutlich höheren Platzbedarf ausgehen. S. 70: Auch hier muss entsprechend ergänzt werden, dass ab Jahrgang 7 die Klassengröße auf 27 steigt. S. 42 und 45:
- Fehler in der Flächenberechnung: Auch bei der Mensa liegt nach unserem Verständnis ein Berechnungsfehler vor. Auf S. 42 wird die Fläche pro Essplatz mit 1,1m2 angegeben. Bei 220 Essplätzen ergäbe das entsprechen 242m2. Auf S. 45 sind jedoch nur 231m2 angesetzt (wobei nicht ersichtlich ist, wie der Loungebereich in die Kalkulation einfließt).
- Fehlende bzw. zu geringe Verkehrswege und Anstellflächen: Unabhängig davon verbleiben nach Abzug der Essplätze und des Loungebereichs nur noch 20m2, die auf S. 45 als Anstellfläche ausgewiesen sind. Das bedeutet entweder, dass diese 20m2 auch sämtliche Verkehrs- und Fluchtwege für die angegebenen 220 SchülerInnen beinhalten, oder dass diese in den 1,1m2 pro Essplatz einkalkuliert sein müssen. So oder so erscheint uns das brandschutztechnisch höchst bedenklich. Wie sich 220 SchülerInnen auf 20m2 für ihr Essen anstellen sollen, bleibt uns schon rein physisch unklar (das sind 0,09m2 pro Person). Außerdem widerspricht diese extreme Dichte der gesamten Beschreibung der Mensa als offenem, luftigem Ort der Begegnung.
- Auch in Hinblick auf die weiter oben genannte Gesamtschülerzahl ist die Mensa ist entsprechend unterdimensioniert.
- Zu geringe Veranschlagung der Nutzung: Wir widersprechen energisch der Annahme, dass nur 70% der Schüler in den unteren Jahrgängen und 30% der Schüler in den höheren Jahrgängen in der Mensa essen. Diese Zahlen wurden u.E. willkürlich gewählt, um die Mensa irgendwie in der verfügbaren Gesamtfläche unterzubringen. Als Ganztagsschule ist es aber unsere Pflicht, grundsätzlich jedem Schüler zu ermöglichen, ein Mittagessen zu sich zu nehmen, und zwar auch bei Regen. Die Mensa von vornherein derart knapp zu bemessen, dass faktisch nicht einmal die Hälfte aller SchülerInnen (PHS+NGO) dies tun kann, wird unserem Auftrag keinesfalls gerecht.
- 3-Schicht-Betrieb: Auch dem 3-Schicht-Betrieb müssen wir erneut widersprechen. Selbstverständlich ist es möglich, dass einzelne SchülerInnen ihre Mahlzeit in so kurzer oder sogar noch kürzerer Zeit verzehren. Aber dies von vornherein zur Grundlage der Planung zu machen widerspricht der gesamten Idee, dass die Mensa ein Ort der Begegnung, des Miteinanders uns des Aufenthalts sein soll und damit dem Konzept einer Ganztagsschule. Dies alles lässt sich nur erreichen, wenn ausreichend Platz und Zeit zur Verfügung stehen und die Lehrkräfte die SchülerInnen nicht sofort nachdem der Teller leer ist vom Platz verscheuchen müssen.
- Zu geringe Gesamtgröße: Aus unserer Sicht müsste die Mensa mindestens 400 Sitzplätze haben (das entspräche eine Quote von 50% der insgesamt 1614 SchülerInnen von NGO und PHS in einem 2-Schicht-Betrieb), zuzüglich ausreichender Anstell- und Verkehrsflächen, so dass sie mehr als doppelt so groß geplant werden müsste wie zur Zeit. Sollte sich der tatsächliche Platzbedarf auf der verfügbaren Fläche nicht realisieren lassen, raten wir zu einer Reduzierung der Zügigkeit. S. 131 ff:
- Flächen zu gering kalkuliert: Da die Gesamtschülerzahl um rund 10% zu niedrig angesetzt ist, sind es die notwendigen Aufenthalts- Verkehrs und Freiflächen folglich auch. Die PHS hat demnach einen Bedarf an Freiflächen von ca. 4950m2. Wie sehr die BGF erhöht werden muss ist in so kurzer Zeit für uns nicht zu ermitteln. Sollte sich der tatsächliche Platzbedarf auf der verfügbaren Fläche nicht realisieren lassen, raten wir zu einer Reduzierung der Zügigkeit.
- Keine Freiflächen auf Dächern: Wir haben uns bereits mehrfach deutlich gegen Freiflächen auf Dächern ausgesprochen. Gestalterisch ist gegen diese nichts einzuwenden, und z.B. ein Rückzugsbereich für Lehrkräfte ist hier gut denkbar. Wir haben jedoch von allen besuchten Schulen gehört, dass derartige Flächen bei Regen, Frost, Wind und Sonnenschein kaum benutzbar sind. Da wir aufgrund der stark steigenden Schülerzahl dringend auf ausreichende Außenflächen angewiesen sind, können Dachflächen allenfalls als zusätzliche Flächen geplant werden, aber nicht als Ersatz für ebenerdige Hofflächen.
- Fehlende Stellplätze für Fahrräder und PKW: Die Städtebaulichen Szenarien enthalten keinerlei Hinweise auf Abstellflächen für Fahrräder und PKW. Es gibt im gesamten Abschlussbericht lediglich den allgemeinen Hinweis, dass das zu prüfen sei (S. 127). Da sich die Zahl der Nutzer des Areals massiv erhöhen wird, stellt dies jedoch eine zentrale Herausforderung der Raumplanung dar. S. 194: Hier fehlen bei den Werkstätten die Fahrradwerkstatt und der dazugehörige Abstellraum für die schuleigenen Fahrräder (BikePool). Da die Fahrrad-AG und der BikePool wichtige Elemente unseres Schulkonzepts sind, sind diese Räume von großer Bedeutung. S. 200ff:
- Fehlende Räume: Im Raumprogramm der PHS fehlen wichtige Räume: Fahrradraum für die Lehrkräfte Trainingsraum Personalratsraum Berufsberatungsbüro Mädchenraum/Jungenraum der Sozialarbeit
- Die Größe des SV-Raums ist eher dysfunktional: Als reines Besprechungszimmer des SV-Vorstands ist er tendenziell zu groß, für die SV-Sitzungen mit den Klassensprechern von insg. 40 Klassen deutlich zu klein.
- Teamräume: Die Teamräume sind sehr knapp bemessen. Bei den zu erwartenden rund 90 Lehrkräften (plus Teilhabeassistenten, U+-Lehrkräfte, PraktikantInnen, AG-LeiterInnen, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, etc.) sind dies pro Teamraum rechnerisch mindestens 15 Personen auf 50m2. Gemäß der "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" können Arbeitsplätze in Gruppenbüros kaum mit weniger als 8m2 pro Person kalkuliert werden. Auch wenn Lehrkräfte nur etwas weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit am Schreibtisch verbringen, sind die sich hier ergebenden 3,3m2 doch ein sehr geringer Wert.
- Lernlandschaften: Die Lernlandschaften sind im Vergleich zur Situation in Osterholz-Scharmbeck sehr klein. Uns ist bewusst, dass sich die Flächen aus dem Raumprogramm ableiten. Wir halten es aber für sehr problematisch, für die Gestaltung eines völlig neuen Konzepts von Lernumgebungen von den äußerst geringen Flächenmaßen genau jenes Ansatzes auszugehen, von dem wir ja aus guten Gründen weg wollen. Mit anderen Worten: Offene Lernlandschaften, in denen sich SchülerInnen allein und in Kleingruppen zurückziehen können, in denen konzentrierte Stillarbeit genauso möglich sein soll wie lebendige Gruppenarbeit und direkte Instruktion genauso wie langfristige Projektarbeiten - eine solche Lernumgebung braucht zwingend spürbar mehr Platz als eine Gangschule aus dem 19 Jahrhundert. Auf jeden Fall benötigen wir wie in Osterholz zusätzlich zum Lernatelier noch drei Räume, in denen mindestens 25 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden könne, zuzüglich der Differenzierungsräume. Außerdem haben wir als IGS ab Klasse 7 in verschiedenen Fächern eine äußere Differenzierung, wo aus drei Klassen auch einmal vier Lerngruppen gemacht werden müssen, die bis zu 27 Schüler haben können. Wir legen dieser Stelle noch einmal Wert auf die Feststellung, dass es unser ausdrücklicher Wunsch war, in einem 4-zügigen Konzept eine Lernlandschaft für den ganzen Jahrgang (à 4 Klassen) zu schaffen. Den Abschlussbericht in seiner vorliegenden Form können wir daher nur ablehnen.
- NAWI-Bereich: Hier sei darauf hingewiesen, dass an der PHS NAWI nur in den Jahrgängen 65 und 6 unterrichtet wird, anschließend Physik, Chemie und Biologie getrennt, wobei erstere zwei Kursfächer mit erhöhtem Raumbedarf sind. Auch wenn man sicherlich alle naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume so ausstatten kann, dass alle drei Fächer dort unterrichtet werden können, so ist die Gesamtzahl eindeutig zu gering: In Physik und Chemie muss man von vier Lerngruppen aus drei Klassen ausgehen, da ansonsten in den Großgruppen selbständiger Experimentalunterricht aus Sicherheits- und Aufsichtsgründen nicht durchgeführt werden darf. Bei den von den Lernlandschaften vorgegebenen doppelten Dreier-Clustern pro Jahrgang werden in der Regel pro Dreiercluster vier Räume benötigt. Um den Stundenplan abarbeiten zu können, müssen aber oft zwei Cluster - aus verschiedenen Jahrgängen oder mit verschiedenen Fächern parallel unterrichtet werden, was acht Unterrichtsräume erforderlich macht. Auch sind die Sammlungsräume für Physik und Chemie zu klein dimensioniert, wenn auch das Schülerversuchsmaterial dort mit untergebracht werden soll. Fazit: Nur bei Schüler- und Klassenzahlen auf der Basis einer vierzügigen Schule ist das im Bericht vorgegebene Raumprogramm ausreichend.