Fortschreibung des Schulentwicklungsplans - Förderschulen weiter ausbauen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Schulentwicklungsplans - Förderschulen weiter ausbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans den Ausbau bestehender Förderschulen in das Planwerk aufzunehmen.
- Weiter wird der Magistrat aufgefordert, den Bedarf an weiteren Förderschulen zu prüfen, damit die Schulformvielfalt der Frankfurter Bildungslandschaft auch weiterhin erhalten bleibt.
- Ferner wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, inwieweit die dringend benötigten Holzmodule für geplante Förder- und Regelschulen vorrätig eingekauft werden können, um einen schnelleren Abruf der benötigten Module zu erreichen und somit eine Verzögerung beim Bau neuer Schulen bzw. Erweiterungsbauten von bestehenden Schulen entgegenzuwirken. Begründung: Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf oder Einschränkungen müssen auch in Frankfurt die bestmögliche Bildung und Förderung erhalten. Bevor die Stadt Frankfurt nicht alle Schulen mit der nötigen baulichen Infrastruktur ausstattet und das Land Hessen nicht nur genügend Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stellt, sondern auch ausreichend Förderlehrer, brauchen wir nach wie vor Förderschulen. Die Gefahr besteht, dass weder auf den Förderbedarf des Einzelnen, noch auf die Integrationsfähigkeit von Regelklassen Rücksicht genommen wird. Wir verlangen unseren Lehrern in solchen Situationen zu viel ab. Auch Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf bekommen an dieser Stelle nicht die dringend notwendige individuelle Förderung, die sie brauchen, um sich weiter zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt ist dazu aufgefordert, die notwendigen Weichenstellungen für die inklusive Beschulung an unseren Schulen vorzunehmen. Mit der jetzigen Förderpolitik schaffen wir keine Brücken, die die Menschen mit Förderbedarf in unsere Gesellschaft integrieren, wir schaffen Gräben und dies zu Lasten der betroffenen Kinder. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans den Ausbau bestehender Förderschulen aufzunehmen. Da die Zahl der förderbedürftigen Schülerinnen und Schüler, vor allem mit dem Förderschwerpunkt geistiger Entwicklung, steigt, muss der Bedarf von weiteren Förderschulen geprüft werden. Der Elternwille ist elementar und sollte von der Stadt Frankfurt respektiert werden. Wenn der Bedarf an weiteren Förderschulen besteht, ist die Stadt als Schulträger dazu verpflichtet entsprechende Plätze zu schaffen. Aufgrund der stark ansteigenden Schülerzahl werden in Frankfurt aktuell in vielen Stadtteilen provisorisch neue Schulen in Holzmodulen errichtet. Da nicht immer in der kürzesten Zeit entsprechende Module auf dem Markt vorhanden sind, wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, inwieweit die dringend benötigten Holzmodule für geplante Förder- und Regelschulen vorrätig eingekauft werden können, um einen schnelleren Abruf der benötigten Module zu erzielen und somit eine Verzögerung beim Bau neuer Schulen bzw. des Erweiterungsbaus von bestehenden Schulen entgegenzuwirken.
Inhalt
Antrag vom 11.09.2018, NR 650
Betreff: Fortschreibung des Schulentwicklungsplans - Förderschulen weiter ausbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans den Ausbau bestehender Förderschulen in das Planwerk aufzunehmen.
- Weiter wird der Magistrat aufgefordert, den Bedarf an weiteren Förderschulen zu prüfen, damit die Schulformvielfalt der Frankfurter Bildungslandschaft auch weiterhin erhalten bleibt.
- Ferner wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, inwieweit die dringend benötigten Holzmodule für geplante Förder- und Regelschulen vorrätig eingekauft werden können, um einen schnelleren Abruf der benötigten Module zu erreichen und somit eine Verzögerung beim Bau neuer Schulen bzw. Erweiterungsbauten von bestehenden Schulen entgegenzuwirken. Begründung: Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf oder Einschränkungen müssen auch in Frankfurt die bestmögliche Bildung und Förderung erhalten. Bevor die Stadt Frankfurt nicht alle Schulen mit der nötigen baulichen Infrastruktur ausstattet und das Land Hessen nicht nur genügend Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stellt, sondern auch ausreichend Förderlehrer, brauchen wir nach wie vor Förderschulen. Die Gefahr besteht, dass weder auf den Förderbedarf des Einzelnen, noch auf die Integrationsfähigkeit von Regelklassen Rücksicht genommen wird. Wir verlangen unseren Lehrern in solchen Situationen zu viel ab. Auch Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf bekommen an dieser Stelle nicht die dringend notwendige individuelle Förderung, die sie brauchen, um sich weiter zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt ist dazu aufgefordert, die notwendigen Weichenstellungen für die inklusive Beschulung an unseren Schulen vorzunehmen. Mit der jetzigen Förderpolitik schaffen wir keine Brücken, die die Menschen mit Förderbedarf in unsere Gesellschaft integrieren, wir schaffen Gräben und dies zu Lasten der betroffenen Kinder. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans den Ausbau bestehender Förderschulen aufzunehmen. Da die Zahl der förderbedürftigen Schülerinnen und Schüler, vor allem mit dem Förderschwerpunkt geistiger Entwicklung, steigt, muss der Bedarf von weiteren Förderschulen geprüft werden. Der Elternwille ist elementar und sollte von der Stadt Frankfurt respektiert werden. Wenn der Bedarf an weiteren Förderschulen besteht, ist die Stadt als Schulträger dazu verpflichtet entsprechende Plätze zu schaffen. Aufgrund der stark ansteigenden Schülerzahl werden in Frankfurt aktuell in vielen Stadtteilen provisorisch neue Schulen in Holzmodulen errichtet. Da nicht immer in der kürzesten Zeit entsprechende Module auf dem Markt vorhanden sind, wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, inwieweit die dringend benötigten Holzmodule für geplante Förder- und Regelschulen vorrätig eingekauft werden können, um einen schnelleren Abruf der benötigten Module zu erzielen und somit eine Verzögerung beim Bau neuer Schulen bzw. des Erweiterungsbaus von bestehenden Schulen entgegenzuwirken.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 19.09.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2018 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.10.2018 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 650 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 297 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 650); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 148 und OA 297 = Annahme) FRANKFURTER (M 148 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 650 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 297 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 313 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 650); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (M 148 und OA 313 = Annahme, NR 650 und OA 297 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 148, NR 650 und OA 313 = Ablehnung, OA 297 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 650 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 297 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. a) Die Vorlage OA 313 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Brillante, Leineweber, Hübner, Luxen, von Wangenheim, Fischer, Ross und Zieran sowie von Stadträtin Weber und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 650) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.