Grundstück an der Bahn für eine Fußgängerunterführung nutzen
Begründung
Fußgängerunterführung nutzen Vorgang: M 228/08 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, den Grundstücksvertrag so zu gestalten, dass eine Fußgängerunterführung unter dem Bahndamm unter Einbeziehung des Grundstücks gebaut werden kann - siehe Abbildung. Außerdem soll der Magistrat Pläne für eine solche Unterführung erstellen. Begründung: Der Ortsbeirat wartet seit Jahrzehnten auf eine Aufweitung der Eisenbahnüberführung über die Mörfelder Landstraße, damit Fußgänger endlich auch auf der südlichen Mörfelder Landstraße diese Engstelle passieren können. In der M 228/2008 hat der Magistrat eine Vorplanung für eine Neugestaltung angekündigt. Die Erneuerung der Überführung ist leider auch nach einem Jahrzehnt nicht abzusehen. Es ist daher Zeit, dass die Stadt handelt und wenigsten für die Fußgänger die notwendige Verbesserung umsetzt. Das Grundstück muss daher für eine solche Maßnahme gesichert werden. Da der Magistrat einen "Investitionsstau" auf dem Gelände konstatiert, ist zu vermuten, dass ein ggfls. erforderlicher Gebäudeabriss nur geringe finanzielle Auswirkungen hat. Mögliche Unterführung unter dem Bahndamm. Quelle: M8/2018