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Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Ziegelhüttenweg 20c

Vorlagentyp: M
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 8

Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Ziegelhüttenweg 20c

  1. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Erbbauberechtigte: Christian Wohlfahrt (Inhaber der Schreinerei Helfrich), Bruchstraße 45, 63099 Offenbach am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 32, Flur 549, Flurstück 2/42, Ziegelhüttenweg 20c hält 868 m2 Erbbauzweck: Gewerbliche Nutzung für einen Schreinereibetrieb Erbbauzeit: 40 Jahre Erbbauzins: 10.936,80 EUR p.a., bei vierteljährlicher Zahlweise Gebäudewertentschädigung: 0,00 EUR Anpassung: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung in der Regel alle fünf Jahre nach Entwicklung des Verbraucherpreisindex). Besondere Bedingungen Die Leitungen der Stadt und anderer Versorgungsträger sind dinglich zu sichern. Für den Fall eines Verkaufs des Erbbaurechts wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht begründet. Eine Umwandlung in Teileigentum ist ausgeschlossen. Rechts- und Sachmängelhaftung Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Kosten und Steuern Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten etc.). Verrechnung Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 940,00 EUR/m2 auf Grundlage einer Wohnnutzung mit einer WGFZ 2,0 beträgt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertminderung in Höhe von 396.272 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. Begründung: Die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befindliche Liegenschaft "Ziegelhüttenweg 20c" ist ein ehemaliger Betriebshof des Grünflächenamts. Er weist einen hohen Investitionsstau auf und ist inzwischen komplett geräumt. Herr Christian Wohlfahrt ist Inhaber der Schreinerei Helfrich. Diese hat ihren Firmensitz in der benachbarten Liegenschaft Ziegelhüttenweg 20d. Herr Wohlfahrt möchte die Betriebsstätte der Schreinerei vergrößern und hierfür ein Erbbaurecht begründen, mit dem er seinen Handwerksbetrieb am Standort Sachsenhausen sichert. Als Erbbauzins wurde der für gewerbliche Zwecke festzusetzende Bodenwert von 210,00 €/m2 mit 6 % p.A. verzinst. Ein Entgelt für die stark sanierungsbedürftigen aufstehenden Gebäude wird nicht erhoben, da der Erbbauberechtigte diese auf seine Kosten umbaut und neu gestaltet. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung einer Dynamisierung und einem Verkauf zu einem Bodenrichtwert bei gewerblicher Nutzung ergibt sich ein über die Laufzeit prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt von 253.122 €. Anlage 1 (ca. 993 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 16.02.2018, OA 225 Antrag vom 30.01.2018, OF 770/5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 24.01.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Januar 2018Sie sind hier
    MM 8Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Ziegelhüttenweg 20c
    Magistratsvortrag
  2. 30. Januar 2018OFOF 770/5Grundstück an der Bahn für eine Fußgängerunterführung nutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
  3. 16. Februar 2018OAOA 225Grundstück an der Bahn für eine Fußgängerunterführung nutzen Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 8Anregung
  4. 4. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 157Grundstück an der Bahn für eine Fußgängerunterführung nutzenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 19 · 16.02.2018
TO I, TOP 46
Angenommen
Anregung OA 225 2018 1. Der Vorlage M 8 wird unter Hinweis auf OA 225 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 770/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPLinkeBFF
Ablehnung:
SPD
zu 2)
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 19 · 27.02.2018
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 225 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 8 und OA 225 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 225) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 8 und OA 225 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 01.03.2018
TO II, TOP 23
Angenommen
1. Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 225 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 225) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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