Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache hier: Mehrkosten für Umplanung
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Im Rahmen der Erneuerung der Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße sind aufgrund von höheren Planungskosten und der erforderlichen Neuplanung Mehrkosten in Höhe von 2.288 T€ notwendig. Ziel ist es, die Planung und den Bau der Überführung zeitnah voranzutreiben, um die Engstelle an der Mörfelder Landstraße zu beseitigen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Mörfelder Landstraße — 46 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Transparenz bei Lärmmessungen im Zusammenhang mit dem World Club Dome14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Leicht zugängliche Informationen zur Großbaustelle Mörfelder Landstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Schweizer Straße/Mörfelder Landstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Mörfelder Landstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass a. für die Planung der Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009, § 5360 (M 228/2008), Planungsmittel in Höhe von 300 T€ freigegeben wurden, b. sich die Planungskosten für den Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache mit den dazugehörigen Umbauten im Straßenraum aufgrund von höheren bisherigen Planungsleistungen und der jetzt erforderlichen Neuplanung von 300 T€ um 2.288 T€ auf 2.588 T€ erhöhen. c. bis zum 30.04.2024 bereits 1.272 T€ für die bisherigen Planungen verausgabt wurden.
- Die zusätzlich erforderlichen Mittel belaufen sich auf 2.288 T€. Die bereits über den Beschluss § 5360 (M 228/2008) hinaus getätigten Ausgaben in Höhe von 972 T€ werden bewilligt; die restlichen Mittel in Höhe von 1.316 T€ (brutto) werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur weiteren Kenntnis, dass a) die Maßnahme in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001993 - Mörfelder Landstraße abgewickelt wird, b) die Deckung der Mehrkosten in Höhe von 1.316 T€ mit 282 T€ über die Projektdefinition 5.001993 - Mörfelder Landstraße abgewickelt wird. Diese Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2024/2025. Die Deckung weiterer erforderlicher Mittel in Höhe von 1.034 T€ erfolgt über die Projektdefinition 5.001109 BÜ102 Lachweg. c) die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 41.650 T€ geschätzt werden. Der Kostenteilungsschlüssel zur Festlegung der Kosten der Stadt Frankfurt am Main wird im Zuge der Kreuzungsvereinbarung ermittelt. Die vorläufige Kostenteilung mit der DB Netz AG ergibt sich aus nach der Planungsvereinbarung aus 2007 und ergibt für die Stadt einen geschätzten Anteil von 31.044 T€. d) es sich um eine Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz nach § 12 (1) 2. Änderung der Kreuzung mit beidseitigem Verlangen handelt, e) ein Förderantrag auf FAG/GVFG - Mittel gestellt wird sowie ein Antrag auf Verwendung von Mitteln der Stellplatzablöse, f) der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellen wird.
Begründung
A. Zielsetzung
Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009, § 5360 (M 228), wurde bis 2013 eine Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung angefertigt.
Mit Verfügung vom 27.03.2012 wurde vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr festgelegt, dass die Stadt Frankfurt am Main das planungsrechtliche Verfahren durchführen muss. Dies wurde durch die Stellungnahme des HMWEVW vom 02.02.2024 nochmals bestätigt.
Die benötigten Planungsunterlagen lagen 2013 vor. Im Jahre 2015 wurde durch die Stadt Frankfurt am Main die Umsetzung des Projektes auf das Jahr 2025 verschoben. In den folgenden Jahren wurde das Projekt nicht weiter verfolgt. Im Jahre 2019 wurden die Planungen für eine baldige Umsetzung des Projektes wiederaufgenommen.
Im Zeitraum 2014 bis 2019 ist das für den Bau des Stabbogenbrücke benötigte Grundstück für den Bau von Flüchtlingsunterkünften vorgesehen worden. Die Planungen waren 2019 soweit fortgeschritten, dass eine Abkehr davon nicht mehr möglich war. Im Januar 2020 wurde letztendlich durch den zuständigen Dezernenten festgelegt, dass die Pflichten der Stadt Frankfurt am Main zur Unterbringung von Flüchtlingen höher zu bewerten sind, als die Aspekte der Brückenmontage. Durch den Wegfall der geplanten Montagefläche werden weitreichende Umplanungen notwendig. Diese betreffen die Bahn- und auch Straßenanlagen.
Auf Grundlage der mit der DB Netz AG im Jahre 2007 abgeschlossenen Planungsvereinbarung sind die dafür erforderlichen Umplanungen von der Stadt Frankfurt am Main zu tragen.
Die Mehrkosten entstehen durch die umfangreichen Umplanungen und die neue Erstellung der Genehmigungsplanung, infolge des Wegfalls der geplanten Montagefläche.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Eine Aufweitung des Straßenquerschnittes und damit eine Beseitigung der Engstelle der Mörfelder Landstraße an dieser Stelle ist im Zuge der Erneuerung der Eisenbahnüberführung zwingend erforderlich.
Da das bisher geplante Montagegrundstück nicht mehr zur Verfügung steht, muss das Bauwerk an anderer Stelle hergestellt werden und wird dann zur endgültigen Lage im Bahndamm eingefahren. Die vorliegenden Planungen sind weitreichend zu überarbeiten oder neu anzufertigen. Dies betrifft alle Gewerke des Projektes (unter anderen: eine Umplanung der Leitungsbetreiber, neue Umweltgutachten, neues Baulärmgutachten, Baugrunduntersuchungen).
Auf Grundlage der abgeschlossenen Planungsvereinbarung sind diese Kosten vom Verursacher der Umplanung zu tragen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die für die weitreichenden Umplanungen benötigten Mehrkosten betragen 2.288 T€
- Investitionsbedarf:
(dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)
Investitionsbedarf (Mehrkosten) | 2.288 T€
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
| Projektdefinition | 5.001993 |
| Bisher verausgabt (Stand 30.04.2024) | 972 T |
| € 2024 | 1.280 |
| T € 2025 | 36 T € |
Anlage _Planungsvereinbarung_2007 (ca. 301 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Juli 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.11.2024 im OBR 5 abgelehnt.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Zustimmung)