Ausbau der Mörfelder Landstraße (K 816) zwischen Breslauer Straße und Oppenheimer Landstraße und Aufweitung der Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße hier: Baumfällvorlage
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Zusammenfassung
Die Vorlage umfasst den Ausbau der Mörfelder Landstraße und die damit verbundene Fällung geschützte Bäume. Durch die Maßnahme werden ökologische Ausgleichsmaßnahmen eingeplant, die einen vollständigen Kompensationsansatz beinhalten.
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Oppenheimer Landstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.
- Trennelemente auf den Radstreifen Oppenheimer Landstraße / Mörfelder Landstraße09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bäume in der Oppenheimer Landstraße09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sachsenhausen: Nachbesserungen am Holbeinkreisel21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Oppenheimer Landstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Maßnahme Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache bedingt durch die vorlaufenden Leitungsverlegungen bereits im Winter 2024/2025 ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Es müssen folgende 17 geschützte Bäume auf städtischen Flächen gefällt werden, von denen nur ein Baum (Nr. 17) im Baukataster erfasst ist, und wo ein Baum (Nr. 68) bereits abgestorben ist: Nr. 1 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 23 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 72 cm (in 1 m Höhe) Gravierende Schäden (Wurzelverletzungen Grobwurzeln) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 2 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 39 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 123 cm (in 1 m Höhe) Gravierende Schäden (Wurzelverletzungen Grobwurzeln) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 4 Baumart: Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Stammdurchmesser: ca. 29 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 91 cm (in 1 m Höhe) Gravierende Schäden (Totholz/abgängig) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 5 Baumart: Robinie (Robinia pseudacacia) Stammdurchmesser: ca. 35 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 110 cm (in 1 m Höhe) Gravierende Schäden (Zwiesel) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 19 Baumart: Kirsche (Prunus spec.) Stammdurchmesser: ca. 30 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 94 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 23 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 130 cm (in 1 m Höhe) - dreistämmig Stammumfang: ca. 408 cm (in 1 m Höhe) - dreistämmig Pflanzjahr: unbekannt Nr. 25 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 20 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 63 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 33 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 21 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 66 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 36 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 23 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 72 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 38 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 20 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 63 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 39 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 80 cm (in 1 m Höhe) - zweistämmig Stammumfang: ca. 251 cm (in 1 m Höhe) - zweistämmig Gravierende Schäden (Totholz bis Grobastniveau)) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 42 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 40 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 126 cm (in 1 m Höhe) Gravierende Schäden (Druckzwiesel mit Einwachsungen) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 44 Baumart: Götterbaum (Ailanthus altissima) Stammdurchmesser: ca. 22 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 69 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 64 Baumart: Robinie (Robinia pseudacacia) Stammdurchmesser: ca. 33 cm (in 1 m Höhe) - dreistämmig Stammumfang: ca. 104 cm (in 1 m Höhe) - dreistämmig Gravierende Schäden (Druckzwiesel) Pflanzjahr: unbekannt Nr. 73 Baumart: Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Stammdurchmesser: ca. 40 cm (in 1 m Höhe) - dreistämmig Stammumfang: ca. 126 cm (in 1 m Höhe) - dreistämmig Gravierende Schäden (zwei Stämmlinge abgestorben, Befall Rußrindenpilz) Pflanzjahr: unbekannt Im Baumkataster mit der Nummer 275: Nr. 17 Baumart: Säulen-Pappel (Populus nigra ‚Italica') Stammdurchmesser: ca. 89 cm (in 1 m Höhe) Stammumfang: ca. 308 cm (in 1 m Höhe) Pflanzjahr: 1960 Bereits abgestorben: Nr. 68 Baumart: Robinie (Robinia pseudacacia) Stammdurchmesser: 26 cm Stammdurchmesser: 82 cm (in 1m Höhe) Pflanzjahr: unbekannt
- Der Fällung der Bäume wird zugestimmt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass Ersatzpflanzungen im näheren Umfeld in Abstimmung mit dem Fachamt vorgenommen werden.
- Weiterhin dient zur Kenntnis, dass in diesem Vorhaben insgesamt 31 geschützte Bäume (davon 14 erst nach Planfeststellungsbeschluss in einer der nächsten Fällperioden) und 39 nicht-schützenwerte oder nicht-geschützte Bäume sowie Kleinstgehölze gefällt werden müssen.
Begründung
Für die Maßnahme Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache wurde im Mai 2024 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens sind u. a. die Auswirkungen auf die Flora, also auch das Fällen von Bäumen und deren ökologischen Ausgleich. Die Landschaftspflegerische Begleitplanung zeigt auf, dass alle Eingriffe komplett kompensiert werden können. Für die Baumersatzpflanzungen werden nach den städtischen Ausbaustandards insgesamt 5 Jahre Pflege vorgesehen, bis diese in die Unterhaltung des Grünflächenamtes gehen.
Die Landschaftspflegerische Begleitplanung mit Darstellung aller geplanten Eingriffe einschließlich Begründung sowie mit Darstellung der Kompensationsmaßnahmen kann im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt eingesehen werden:
https://rp-darmstadt.hessen.de/veroeffentlichungen-und -digitales/oeffentliche-bekanntmachungen/verkehr/strassen/05062024-ausbau-moerfe lder-landstrasse-k-816-und-aufweitung-eue-moerfelder-landstr-frankfurt-am
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Da der terminliche Ablauf der Maßnahme wegen der genehmigten Sperrpausen der DB festgelegt ist, müssen bereits 2025 Leitungen umgelegt werden, bevor der Planfeststellungsbeschluss vorliegen wird. Aus diesem Grund sollen mit dieser Vorlage vorgezogene Baumfällungen für die Bäume auf öffentlichen Flächen genehmigt werden. Die Baumfällungen müssen aus Gründen des Artenschutzes bis Ende Februar 2025 abgeschlossen sein. Die in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen sind von dem Vorziehen unberührt.
Die Leitungsplanung wurde an mehreren Stellen geändert, um den Fortbestand von Bäumen zu sichern. Die vorliegende Planung kann jedoch aufgrund von Zwangspunkten - andere Leitungen, Grundstückszufahrten, Haltestellen etc. - nicht weiter optimiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Januar 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.02.2025 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Enthaltung) Linke und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 2 = Enthaltung) Gartenpartei (M 2 = Ablehnung, NR 1111 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 2 und NR 1111 = Annahme) Stadtv. Dr. Schulz (M 2 = Annahme, NR 1111 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1111); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 2 = Ablehnung, NR 1111 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 2 und NR 1111 = Annahme) Stadtv. Dr. Schulz (M 2 = Annahme, NR 1111 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1111) sowie Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie AfD und Stadtv. Dr. Schulz (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme