Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße/Feuerwache
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße vor, da dieses Infrastrukturprojekt eine hohe verkehrs- und stadtentwicklungspolitische Relevanz hat. Die Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erheblich verbessern und wäre durch die Deutsche Bahn gesetzlich umzusetzen.
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Oppenheimer Landstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Unterführung an der Oppenheimer Landstraße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bäume in der Oppenheimer Landstraße25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Trennelemente auf den Radstreifen Oppenheimer Landstraße / Mörfelder Landstraße09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Oppenheimer Landstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass mit der Bau- und Finanzierungsvorlage, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 § 6394 (M 99/2025), neben bewilligten Planungsmitteln in Höhe von 2.588 T€ zum Projektstart 27.177 T€ brutto für die Umsetzung der Eisenbahnüberführung bewilligt wurden und der Magistrat eine ergänzende Budgetfreigabe zum Haushaltsplan 2026 in Höhe von rund 48,8 Mio. € brutto angekündigt hat.
- Für die Umsetzung der Maßnahme werden über die Beschlüsse § 5360 (M 228/2009), § 5183 (M 91/2024) sowie § 6394 (M 99/2025) hinaus zusätzliche, im Haushalt vorgesehene Investitionsmittel in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001993 "Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße", in Höhe von 47.269 T€ brutto bewilligt und in Form von Mehrkosten freigegeben.
- Der Magistrat wird beauftragt, eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB InfraGO AG abzuschließen, welche sich derzeit zwischen dem Amt 66 und der DB InfraGO AG in Abstimmung befindet. Ein Vorvertrag wurde bereits mit der DB InfraGO AG abgeschlossen.
- Es dient zur weiteren Kenntnis, dass
- a)sich die voraussichtlichen Gesamtkosten für diese Baumaßnahme auf 77.034 T€ belaufen;
- b)im Investitionsprogramm Mittel für das genannte Bauvorhaben in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001993 "Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße" in Höhe von 74.034 T€ eingestellt wurden, von denen zum 31.12.2025 rd. 4.057 T€ verausgabt worden sind;
- c)die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.029 T€ aus der Produktgruppe 16.11 Projektdefinition 5.001098 "Barrierefreie Bushaltestellen" im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 erfolgt. Die Deckung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrats zum Jahresabschluss
- Die darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.971 T€ aus der Produktgruppe 16.3, Kostenartengruppe 60, 61, 67-69 Aufwendung für Sach- und Dienstleistungen "Unterhaltung von Brücken" erfolgt;
- d)wie schon in der Bau- und Finanzierungsvorlage (M 99/2025) beschrieben, die Baumaßnahme nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobFö
- G)förderfähig ist und von einer Förderung in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten ausgegangen wird. Für die Maßnahme sich eine um 11.610 T€ höhere Förderung ergibt, wonach sich diese auf insgesamt 17.750 T€ erhöht. Allerdings kann nach Auskunft von Hessen Mobil der Förderbescheid evtl. erst - je nach Haushaltslage - in einigen Jahren erteilt werden. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid;
- e)sich die Jahresfolgekosten, bezogen auf die Gesamtkosten, auf 3.298 T€ kalkulieren. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 592 T€ gegenüber;
- f)ein Antrag auf Stellplatzablösemittel gestellt wird. Es ergibt sich ein möglicher Verwendungsbetrag in Höhe von 4.058 €.
- g)entgegen der Annahme aus dem Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025 (M 99/2025) keine Ablöse im Haushaltsjahr 2028 an die DB InfraGO AG bezahlt werden muss, sondern im Gegenteil die Stadt Frankfurt am Main von der DB InfraGO AG eine Ablösezahlung in Höhe von rund 3.180 T€ erhält. Der Betrag basiert auf einer vorgezogenen vereinfachten Berechnung. Die exakte Höhe ist gemäß Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) - vom baudurchführenden Kreuzungsbeteiligten (hier: DB InfraGO) - spätestens 6 Monate nach der verkehrsbereiten Fertigstellung dem Kreuzungsbeteiligten zu übergeben.
- h)Baurecht über ein Planfeststellungsverfahren geschaffen wurde;
- i)infolge der Umsetzung der Maßnahme ein Schienenersatzverkehr eingesetzt werden muss. Die daraus resultierenden Kosten in Höhe von ca. 1.600 T€ sind nicht aktivierungsfähig und konsumtiv zu buchen;
- j)über den Investitionsbedarf hinaus die Kosten für das Anwohnerinformationsmanagement in Höhe von 20 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kostengruppe 60, 61, 67 -69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Öffentlichkeitsarbeit" zur Verfügung stehen.
Begründung
A. Zielsetzung
A. Zielsetzung Gemäß Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 99, ist die Erneuerung des Brückenbauwerks über die Mörfelder Landstraße ein verkehrs- und stadtentwicklungspolitisch sehr bedeutendes Infrastrukturprojekt mit einem Aufweitungsverlangen der Stadt Frankfurt am Main. Die Maßnahme wird durch die Deutsche Bahn im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes umgesetzt und die Stadt Frankfurt am Main ist als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet.
B. Alternativen
B. Alternativen Alternative Lösungsvorschläge existieren nicht. Näheres hierzu wurde bereits im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2025 (M 99), § 6394, beschrieben.
C. Lösung
C. Lösung Die Verkehrssicherheit in der Mörfelder Landstraße (K 816) zwischen der Breslauer Straße und der Oppenheimer Landstraße wird durch die Umsetzung der Maßnahme erheblich verbessert. Das Projekt wurde in der Bau- und Finanzierungsvorlage M 99/2025 ausführlich beschrieben und es wurde darauf hingewiesen, dass eine weitere Vorlage zur ergänzenden Budgetfreigabe zur Beschlussfassung vorgelegt wird, um eine vertragliche Ergänzung zur Kreuzungsvereinbarung zu ermöglichen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Schaffung des Baurechtes mittels eines Planfeststellungsverfahrens, welches erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. April 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.06.2026 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Enthaltung) BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA; FDP und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme