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Lärmschutz für die neue Eisenbahnbrücke über die Mörfelder Landstraße

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 16.01.2009, V 854 entstanden aus Vorlage: OF 708/5 vom 03.01.2009

Betreff: Lärmschutz für die neue Eisenbahnbrücke über die Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Welche Maßnahmen zum Lärmschutz sind für die neue Eisenbahnbrücke über die Mörfelder Landstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Breslauer Straße geplant?

Begründung: Laut Informationen aus der Frankfurter Neuen Presse vom 9. Dezember 2008 hat die Stadt Frankfurt für die Baureifeplanung der Eisenbahnbrücke Gelder bewilligt. Laut desselben Artikels sollen dann zukünftig Personen- und Güterzüge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 120 Stundenkilometern die Strecke befahren. Durch die höhere Geschwindigkeit ist mit einer höheren Lärmbelästigung der Bewohner an der Strecke zu rechnen. Eine Beschleunigung der Eisenbahn darf jedoch nicht zu Lasten der Bevölkerung gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. November 2008MM 228Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/FeuerwacheMagistratsvortrag
  2. 3. Januar 2009OFOF 708/5Lärmschutz für die neue Eisenbahnbrücke über die Mörfelder LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FAG
  3. 16. Januar 2009Sie sind hier
    VV 854Lärmschutz für die neue Eisenbahnbrücke über die Mörfelder Landstraße
    Anfrage
  4. 6. April 2009Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 511Lärmschutz für die neue Eisenbahnbrücke über die Mörfelder LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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